Was CIOs wissen müssen

Das neue Bundesdatenschutzgesetz und die Folgen für CIOs

Andrea König schreibt seit 2008 für CIO.de. Die Schwerpunkte ihrer Arbeit für die CIO-Redaktion sind Themen rund um Karriere, soziale Netzwerke, die Zukunft der Arbeit und Buchtipps für Manager. Die Arbeit als freie Autorin für verschiedene Redaktionen ist mittlerweile kein Vollzeitjob mehr - hauptberuflich arbeitet sie als PR-Beraterin bei einer Hamburger Kommunikationsagentur.

CIOs sollten sich um Betriebsvereinbarung kümmern

CIO: Was empfehlen Sie CIOs?

Hilber: Damit zur Korruptionsverhinderung notwendige Kontrollen weiter durchgeführt werden dürfen, empfehle ich dringend, zur Nutzung von E-Mail, Telefon und Internet eine Betriebsvereinbarung durchzusetzen.

CIO: Was ändert sich noch durch das neue Bundesdatenschutzgesetz?

Hilber: Unternehmen müssen ihre Vereinbarungen über Auftragsdatenverarbeitung überprüfen. Der Mindestinhalt solcher Verträge ist jetzt in zehn Punkten im Detail geregelt. Neu ist, dass bei jeder teilweisen Nichterfüllung dieser Anforderungen eine Ordnungswidrigkeit vorliegt und erhebliche Bußgelder fällig werden.

CIO: Was haben CIOs damit zu tun?

Hilber: Auch Wartungsverträge für IT-Anlagen und Outsourcingverträge sind betroffen. CIOs müssen bedenken, dass es keine Übergangsregelung gibt. Bislang bestehende Verträge müssen daher bis zum 1. September überprüft und durch Vertragsänderungen angepasst werden.

CIO: Was ist die dritte wichtige Änderung beim Bundesdatenschutzgesetz?

Hilber: Durch die Gesetzesänderung müssen Unternehmen neue Konzepte im Bereich Direktmarketing und Adresshandel beachten. Werden in Ihrer Firma für werbliche Zwecke Adressen verwendet, die von Dritten erfasst wurden, müssen Sie eine "Quellenangabe" machen. Sie müssen also angeben, woher diese Daten stammen.

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