Entlassung

Das sollten Sie nach einer Kündigung sofort tun

31.07.2014
Von Kerstin Dämon

Die Formel für Abfindungen

Der ehemalige Siemens-Chef Peter Löscher bekam von seinem Arbeitgeber 30 Millionen Euro Abfindung. Von solchen Summen können normale Angestellte nur träumen. Die Höhe einer Abfindung beträgt in der Regel 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr Betriebszugehörigkeit. Wer also monatlich 3.000 Euro verdient und seit zehn Jahren im Unternehmen ist, kann auf 15.000 Euro hoffen.

Allgemein steht Betroffenen nur selten eine Abfindung zu. Dann zum Beispiel, wenn Mitarbeiter wegen Umstrukturierungsmaßnahmen, einem Firmenumzug oder Massenentlassungen gekündigt werden.

Ist das nicht der Fall, können Angestellte versuchen, vor Gericht eine Abfindung einzufordern. Aber nur, wenn die Entlassung nicht zulässig ist. Dann können sich beide Parteien auf einen Vergleich einigen: Der Arbeitgeber zahlt, der Angestellte akzeptiert die Kündigung.

Ein solches Verfahren kann auch damit enden, dass der Arbeitgeber die Kündigung zurücknimmt - oder der Angestellte die Kündigung hinnehmen muss. In beiden Fällen ist die Abfindung verloren. Wer nicht wegen einer Abfindung vor Gericht ziehen will, sondern seine Entlassung anfechten möchte, muss binnen einer Woche beim Betriebsrat Widerspruch einlegen.

Ist die Kündigung wirksam, müssen sich die Betroffenen um ein Arbeitszeugnis bemühen: Dieses sollte bei der Bewerbung um einen neuen Job das Aushängeschild sein, umso wichtiger sind die Details. Formulierungen in Arbeitszeugnissen klingen zwar oft durchweg positiv - doch zwischen den Zeilen steht manchmal genau das Gegenteil.

Wer sich "immer redlich bemüht" hat, der hat es meist vergeblich versucht. "Stets gesuchte Gesprächspartner" haben mehr getratscht als gearbeitet.

Zwar sind solche Formulierungen nicht mehr zulässig, ein prüfender Blick kann dennoch nicht schaden. Grundsätzlich hat jeder das Recht auf ein Arbeitszeugnis, das klar und verständlich formuliert ist. Wer unsicher ist, kann sein Arbeitszeugnis auch von entsprechenden Dienstleistern bewerten lassen.

Viele Entlassene bemühen sich sofort hektisch um einen neuen Job. Sie wollen den scheinbaren Makel der Arbeitslosigkeit schnell los werden. Ein großer Fehler, denn dabei geht viel wertvolle Energie verloren.

Betroffene sollten sich erst einmal die eigene Situation bewusst machen - und sich noch einmal mit den Gründen für den Rauswurf beschäftigen, auch wenn das schmerzt. Die Analyse kann dabei helfen, es beim nächsten Mal besser zu machen.

Bei der Suche nach einem neuen Job raten manche Experten selbst Ex-Managern zum vorübergehenden "Downshifting". Soll heißen: Lieber einen Job ergreifen, der den Betroffenen unterfordert, anstatt aus Stolz arbeitslos zu sein. Trotzdem sollte die neue Stelle Entwicklungschancen bieten, damit man mittelfristig nicht unzufrieden wird.

Wer mit dem Gedanken an die Selbstständigkeit spielt, sollte aus voller Überzeugung handeln und nicht aus purer Verzweiflung. Sonst ist das neue Unternehmen von vorneherein zum Scheitern verurteilt.

Doch bevor sich die Betroffenen auf die Suche machen, sollten sie sich vernünftig verabschieden. Der Ausstand sollte aber zum Verhältnis zu Kollegen und Chef passen. Soll heißen: weder zu geizig noch zu spendabel. Wer auf jahrelange Zusammenarbeit zurückblickt, sollte seine Abteilung zum Essen einladen - anstatt sie mit Schnittchen abzuservieren. Nicht nur aus menschlicher Höflichkeit, sondern auch aus geschäftlichem Kalkül. Denn womöglich sind die Kontakte zu Kollegen oder Kunden irgendwann noch mal nützlich.

(Quelle: Wirtschaftswoche)

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