Public IT


Elektronische Gesundheitskarte gestartet

Der Beginn eines riesigen Daten-Monstrums

Johannes Klostermeier ist freier Journalist aus Berlin. Zu seinen Spezialgebieten zählen unter anderem die Bereiche Public IT, Telekommunikation und Social Media.
Segen oder Fluch? Die Gesundheitskarte, hier von der AOK.
Segen oder Fluch? Die Gesundheitskarte, hier von der AOK.

Viele Praxen verfügen noch gar nicht über die neuen Kartenlesegeräte, die für das Auslesen der Versichertendaten notwendig sind. Bis Ende September hatten, so meldet die Deutsche Presse-Agentur unter Berufung auf Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, erst 36,4 Prozent der rund 15 000 Praxen das notwendige Lesegerät installiert.

Für den Sprecher der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung Günther Buchholz ist „die Ankündigung der übereilten Kartenausgabe deshalb vor allem ein Versuch, den Fortgang des eGK-Projektes im Endspurt des Bundestagswahlkampfs übers zu Knie zu brechen.“ Die Frist für die Ausstattung der Praxen mit Kartenlesegeräten läuft noch bis Ende Oktober; ein Stichtag, ab dem die Karte als Versicherungsnachweis gilt, ist noch nicht fest gelegt. Deshalb, schlussfolgert der Ärztesprecher: „Wenn schon Anfang Oktober die ersten Versicherten mit der eGK bei Zahnärzten auftauchen, wird das nur für Durcheinander sorgen.“

Bitkom begrüßt Einführung

Der IT-Branchenverband Bitkom hingegen begrüßt den Start der Gesundheitskarte. „Mit drei Jahren Verspätung kommt die elektronische Gesundheitskarte nun endlich auch in Deutschland“, sagte Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer. Der Verband forderte die kommende Bundesregierung auf, die Gesundheitskarte konsequent einzuführen und Mehrwertdiensten wie der elektronischen Patientenakte den Weg zu ebnen In fast allen anderen europäischen Ländern sei die Karte längst eingeführt.

Die rund 18.000 niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten in Nordrhein erhalten Erstattungsformulare, mit denen sie Pauschalen für die neuen Lesegeräte abrechnen können. Die Ärzte üben sich mittlerweile in Desinformation. So findet sich auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein die Erklärung: „Wer sich ein zertifiziertes Lesegerät kauft und sich dafür die Pauschale erstatten lässt, verpflichtet sich keineswegs zur sogenannten Online-Anbindung."

Der Berufsverband der Augenärzte (BVA) Nordrhein behauptet in einem Rundschreiben an seine Mitglieder vom 11. Juni 2009 dagegen, dass nur dann eine Erstattung der Kosten stattfinden würde, ‚wenn man sich dafür zur Online-Anbindung verpflichten muss, sobald diese möglich ist.‘ Das ist falsch, die Online-Anbindung ist freiwillig.“

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