Verhandlungstipps und Vertragsfallen

Der Poker ums zweite Gehalt

18.01.2019
Von Klaus Werle

Das weckt Begehrlichkeiten, doch viele versäumen es, ihre Ansprüche hieb- und stichfest zu machen. "Da wird die private Handynutzung bis ins letzte Detail geregelt, aber die Pensionszusagen durchschaut kaum jemand", schimpft Jan Kern von der Hamburger Arbeitsrechtskanzlei Behrens & Partner.

Üblich sind Pensionen zwischen 20 und 60 Prozent des Fixgehalts, das ist noch leicht. Aber ab wann ist der Anspruch unverfallbar - erst nach der gesetzlichen Frist von fünf Jahren oder gleich vom ersten Tag an? Wird in Raten gekürzt, wenn die Führungskraft nicht bis zum Pensionsalter im Unternehmen bleibt - oder wird die volle Rente unabhängig von der Dauer der Beschäftigung gezahlt, wie es Topmanager gern fordern? "Prinzipiell gibt es keine Grenze nach oben - man muss die Ansprüche nur verbindlich festlegen", sagt Experte Diller.

Reisekostenabrechnung à la Peter Hartz

Keine Grenze nach oben - das schöne Motto gilt erst recht für Fringe Benefits jenseits des Schwarzbrotbereichs von Boni und Pensionszusagen. Fahrer, Schul- und Kindergartengebühren, Coaching, Klubmitgliedschaften, repräsentative Domizile, VIP-Lounges: Derlei Annehmlichkeiten fallen zwar finanziell kaum ins Gewicht - bei Dax-Vorständen machen sie laut einer Studie von Towers Perrin gerade mal ein Prozent der Vergütung aus -, sie bringen aber einen guten Schuss Komfort und Statusbewusstsein in den Manager-Alltag.

Um Gier und Neid auf verhandlungsstärkere Kollegen zu vermeiden, verschanzen sich die Unternehmen offiziell hinter Standardverträgen. "Ein individuelles Aushandeln einzelner Komponenten ist nicht möglich", betont Lutz Cardinal von Widdern von der Leverkusener Bayer AG stellvertretend für viele.

Aber im Zwiegespräch mit begehrten Kandidaten geht dann doch oft einiges. Da werden mal die Liegekosten für die Jacht oder die Stellplatzgebühren für die Oldtimer-Sammlung generös übernommen, wenn ein Manager von Paris nach New York wechselt. Es wird ein Spesenkonto über 20.000 Euro im Jahr spendiert, Belege nicht notwendig - Reisekostenabrechnung à la Peter Hartz. Oder ein betagter Porsche 356 aus Privatbesitz wird als Firmenwagen anerkannt, weil das steuerlich angenehmer ist. Überhaupt, das Auto. "Über nichts wird mit so viel Herzblut verhandelt wie über des Deutschen liebstes Kind", sagt Personalberater Bockholdt. Das bekommen mitunter auch die Nachbarländer zu spüren.

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