Facebook, US-Wahl & Co.

Die 10 spektakulärsten Softwarefehler 2012

Andrea König schreibt seit 2008 für CIO.de. Die Schwerpunkte ihrer Arbeit für die CIO-Redaktion sind Themen rund um Karriere, soziale Netzwerke, die Zukunft der Arbeit und Buchtipps für Manager. Die Arbeit als freie Autorin für verschiedene Redaktionen ist mittlerweile kein Vollzeitjob mehr - hauptberuflich arbeitet sie als PR-Beraterin bei einer Hamburger Kommunikationsagentur.

4. Bedienprobleme bei US-Wahlen

Computerprobleme gab es auch bei den US-Wahlen 2012, Wähler berichteten von Schwierigkeiten mit Wahlmaschinen. Ein Fehler beim Bedienen des Touchscreens soll zum Beispiel dazu geführt haben, dass die Maschine die Kandidatenauswahl selbsttätig veränderte, die Wähler dies aber nicht mehr korrigieren konnten.

Computer berechnet Bedarf an Sicherheitsleuten falsch

5. Softwarefehler einer Airline löst Reisechaos aus

Dreimal sorgte ein Computerfehler laut SQS im vergangenen Jahr bei einer US-amerikanischen Fluggesellschaft für Chaos unter Tausenden von Reisenden. Ein Fehler in der Abfertigungssoftware führte zu Hunderten verspäteter Flüge in den USA und weltweit.

6. Fehlendes Sicherheitspersonal bei internationalem Sportwettkampf

Ein Computerfehler verursachte im Sommer eine falsche Berechnung der benötigten Sicherheitsteams für eine internationale Sportveranstaltung. Soldaten mussten als Sicherheitspersonal einspringen, so SQS.

7. Probleme bei US-Steuerbehörden

Nach einem Upgrade ihrer Software-Systeme hatten US-Steuerbehörden mit Problemen bei der Steuerrückerstattung zu kämpfen. Die Bearbeitung der elektronisch übermittelten Erstattungsanträge soll sich dadurch erheblich verzögert haben.

8. Pech für einen Glücksspieler

Ein Glücksspieler, der dachte, mehr als eine Million US-Dollar gewonnen zu haben, ging trotz seines Gewinns bei einem Online-Spiel am Ende vor Gericht fast leer aus. Ein Softwarefehler hatte die Gewinnsumme laut SQS wesentlich höher dargestellt, als sie in Wirklichkeit war. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Online-Games deckten diesen Fall ab, deshalb konnte der Spieler den zunächst angezeigten Gewinn juristisch nicht geltend machen.

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