Pflege-TÜV und eID-Karte

Die Änderungen zum 1. November in Deutschland

01.11.2019
Zum 1. November 2019 wird es bei der Reform des Pflege-TÜV nun wirklich ernst. Darüber hinaus wird Ausländern die Möglichkeit eröffnet, den Online-Service deutscher Behörden zu nutzen.
Am 1. November treten mehrere Änderungen in Deutschland in Kraft.
Am 1. November treten mehrere Änderungen in Deutschland in Kraft.
Foto: Zerbor - shutterstock.com

Pflege
Damit Pflegebedürftige und deren Angehörige aussagekräftige Informationen zur Qualität von Pflegeheimen bekommen, wird der alte Pflege-TÜV nun endgültig abgelöst. "Am 1. November beginnen in den Pflegeheimen endlich die Prüfungen nach dem neuen Qualitätssystem", kündigte der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen an. Bis Ende 2020 soll jedes Heim nach den neuen Regeln geprüft worden sein. Die Reform war notwendig geworden, weil die bisherigen Heimnoten als viel zu positiv in der Kritik standen.

Verwaltung
Damit Online-Dienstleistungen der deutschen BehördenBehörden auch für ausländische EU-Bürger nutzbar sind, können die Betroffenen ab dem 1. November eine eID-Karte beantragen. Die neue Chipkarte dient als elektronischer Identitätsnachweis, den es bislang nur in Kombination mit dem Personalausweis gab. Wer keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, war dadurch von sogenannten E-Government-Dienstleistungen ausgeschlossen. Diese Lücke wird nun durch die eID-Karte geschlossen, auf der die wichtigsten Identifizierungsdaten gespeichert sind. Alles zu Public IT auf CIO.de

Gender
Für die Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung eines Gewerbes gibt es neue Mustervordrucke. Dabei werden die bisherigen Ankreuzfelder für die Geschlechtsbezeichnungen "männlich" und "weiblich" um ein weiteres Ankreuzfeld "divers" ergänzt. (dpa/rs)

Zur Startseite