Oracle gegen Usedsoft

Die Folgen des EuGH-Urteils für IT-Chefs

03.07.2012
Von Nicolas Zeitler
Matthias Orthwein von der Kanzlei SKW Schwarz sieht in dem Urteil des EuGH einen "Pyrrhus-Sieg" für Usedsoft.
Matthias Orthwein von der Kanzlei SKW Schwarz sieht in dem Urteil des EuGH einen "Pyrrhus-Sieg" für Usedsoft.
Foto: SKW Schwarz

"Damit, dass die Brüsseler Richter beim Erschöpfungsgrundsatz keinen Unterschied machen zwischen Download-Software und Programmen auf einem Datenträger, werfen Sie eine Vielzahl von Urteilen deutscher Obergerichte aus den letzten Jahren über den Haufen, folgen ihnen und dem Bundesgerichtshof allerdings in der Frage, dass vollständige Lizenzpakete nicht beliebig durch den Nutzer aufgespalten werden dürfen", sagt Rechtsanwalt Matthias Orthwein, Experte für IT-Recht und Partner bei der Wirtschaftsrechtskanzlei SKW Schwarz.

Weiterverkauf von Software mit Updates gebilligt

Mit der Entscheidung gingen die Richter sogar weiter als der EuGH-Generalanwalt in seinem Schlussantrag, sagt Orthwein: "Nach der Entscheidung darf ich als Nutzer auch die Updates mitnehmen." Das Urteil besagt, dass ein Anwender eine einmal erworbene Kopie auch dann weiterverkaufen darf, wenn das Programm mittlerweile vom Hersteller geändert oder mit Updates versehen wurde.

Wie Orthwein sagt, machen die Richter allerdings eine Einschränkung für den Handel mit gebrauchten Lizenzen: Hat ein Unternehmen eine Lizenz gekauft für eine größere Zahl an Nutzern als benötigt, darf es die Lizenz nicht aufteilen und Teile davon an andere weiter verkaufen. Zudem muss der Erstkäufer im Moment des Weiterverkaufs die Kopie der Download-Software auf seinem eigenen Rechner unbrauchbar machen.

Wegen des Verbots, Lizenzen aufzuteilen, spricht Orthwein von einem "Pyrrhus-Sieg für Usedsoft". Denn attraktiv sei es für Unternehmen ja gerade, einen Teil der Lizenzen einer einmal gekauften Software wieder zu verkaufen, wenn statt beispielsweise anfänglich 500 nunmehr nur noch 200 Mitarbeiter mit dem Programm arbeiten. Da dies nicht möglich sein, bleibe das Geschäftsmodell für den Handel mit Gebrauchtlizenzen beschränkt.

Das Unternehmen Usedsoft, das sich als klarer Sieger in dem Rechtsstreit sieht, beurteilt diesen Teil der Entscheidung im Hinblick auf sein eigenes Geschäft weniger pessimistisch: Eine Aufspaltung von Client-Server-Lizenzen, bei dem Programme auf einem Server liegen und von einer bestimmten Anzahl von Anwendern genutzt werden, wäre "in der Tat widersinnig". Allerdings beziehe sich das Aufspaltungsverbot nicht auf Volumenlizenzen, "wo mehrere einzelne Programme lediglich in einem Paket zusammen verkauft und auch einzeln auf den jeweiligen Arbeitsplatz-Computern abgespeichert werden".

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