Strategien


Einführung in Vertragsbenchmark

Die Gefahren bei Benchmark-Klauseln

24.07.2013
Von Wilko Reinhardt

5.5 Ermittlung des Benchmarkergebnisses

Basierend auf den ausgewählten Vergleichsunternehmen, den notwendigen Normalisierungen und den Berechnungsregeln der Benchmarkklauseln bzw. der Spielregeln wird schließlich der finale Benchmark ermittelt.

Wichtig ist, dass alle Berechnungen offen und nachvollziehbar dokumentiert und erläutert werden, damit beide Parteien das Ergebnis akzeptieren können. Der Abschlussbericht sollte alle wesentlichen Projektschritte, Entscheidungen und Berechnungen dokumentieren.

Der Benchmark endet mit der Abnahme der Ergebnisse durch den Kunden und den Dienstleister.

6. Umsetzung des Benchmarks

Nach dem Benchmark gilt es, die Ergebnisse des Benchmarks zu installieren. Wurde im Vorfeld gut gearbeitet, das heißt, war die Benchmarkklausel aussagekräftig bzw. wurden die Spielregeln sauber definiert und hat der Benchmarker ein plausibles und nachvollziehbares Ergebnis geliefert, so sollten die Maßnahmen zur Umsetzung feststehen. Typische Maßnahmen sind die Anpassung einzelner Preise, des Gesamtpreises oder Anpassung der Leistungsinhalte.

Kritischer ist die Situation, wenn im Vorfeld des Benchmarks keine Handlungen vereinbart wurden. Dann ist es an den Parteien, auf Basis des Ergebnisses eine Vertragsanpassung auf Basis von Verhandlungen zu erzielen.

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