Strategien


Einführung in Vertragsbenchmark

Die Gefahren bei Benchmark-Klauseln

24.07.2013
Von Wilko Reinhardt

2. Erfolgreicher Benchmark beginnt bei Vertragsverhandlungen und Formulierung der Benchmarkklauseln

Die Benchmarkklausel ist der Schlüssel für einen erfolgreichen Vertragsbenchmark. Bereits in den Vertragsverhandlungen sollte ihr eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden, da sie über einen erfolgreichen Benchmark entscheidet.

BITKOM definiert in seinem Dokument "Benchmarking in Outsourcing-Projekten, Erfahrungen, Standards und Empfehlungen" den Begriff Benchmarkklausel wie folgt: "Bei einer vertraglichen Benchmarkingklausel handelt es sich um eine bereits mit Vertragsabschluss getroffene Vereinbarung beider Parteien, unter gemeinsam festzulegenden Voraussetzungen ein standardisiertes Verfahren zur Anpassung des Vertrags während seiner Laufzeit durchzuführen."

Weiter heißt es: "Die Möglichkeit, innerhalb der vereinbarten Laufzeit eines bestehenden Outsourcing-Vertrags ein Benchmarking durchzuführen, bedarf stets einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Parteien, mit der die bestehenden Verträge abgeändert werden. Denn das Resultat eines Benchmarkings kann eine Anpassung der vertraglichen Konditionen (Leistungen und Preise) sein."

In dem Dokument wird richtigerweise gefordert, das Verfahren und die Voraussetzung für einen Vertragsbenchmark bereits bei Vertragsabschluss zu vereinbaren. Insbesondere muss die Möglichkeit geschaffen werden, den Vertrag auf Basis des Benchmarkergebnisses anpassen zu können.

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