Strategien


Einführung in Vertragsbenchmark

Die Gefahren bei Benchmark-Klauseln

24.07.2013
Von Wilko Reinhardt

Benchmarker-Auswahl, Kosten und Vergleichsgruppe

  • Wie wird der Benchmarker ausgewählt? Beschreiben Sie die Kriterien, die an den Benchmarker gestellt werden. Wichtige Punkte sind unter anderem Unabhängigkeit, eine geeignete Methodik, eine ausreichende Datenbank. Viele Verträge führen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geeignete Benchmarker als Beispiele auf, die von beiden Parteien als geeignet angesehen werden. Allerdings sind die aufgeführten Unternehmen nicht immer die aktuell beste Alternative, da sich der Markt der Anbieter ständig weiterentwickelt.

  • Wer trägt die Kosten für den Benchmark? Legen Sie fest, wer die Kosten für den Benchmarker trägt. Eine faire Regelung ist die hälftige Teilung der Kosten zwischen Kunde und Dienstleister, wobei jede Partei die eigenen Kosten für die Projektteams trägt.

  • Welche Kriterien werden an die Vergleichsgruppe gestellt? Definieren Sie in der Benchmarkklausel auch, welche Kriterien für die Vergleichsgruppe Sie stellen.

  • Wie wird das Benchmarkergebnis berechnet? Beschreiben Sie, wie das Ergebnis des Benchmarks aus den erarbeiteten Werten berechnet wird.

  • Wie wird das Benchmarkergebnis umgesetzt? Legen Sie in der Benchmarkklausel fest, wie die Ergebnisse umgesetzt werden. Einerseits können Sie klare Regeln vereinbaren, z. B. dass bei einer Abweichung von über x Prozent der Preis entsprechend angepasst wird. Andererseits kann das Ergebnis als Basis für eine Verhandlung zur Anpassung des Vertrags gesehen werden.

  • Wie werden Konflikte gelöst? Beschreiben Sie was geschieht, wenn sich Kunde und Dienstleister während des Benchmarkverfahrens nicht auf bestimmte Punkte einigen können.

Alle oben genannten Fragen müssen in einer Benchmarkklausel beantwortet werden, damit das Verfahren geregelt durchgeführt werden kann.

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