Strategien


Einführung in Vertragsbenchmark

Die Gefahren bei Benchmark-Klauseln

24.07.2013
Von Wilko Reinhardt

Ratschläge für Benchmark-Klauseln

Beachten Sie deshalb bei der Erstellung der Benchmarkklausel die folgenden Empfehlungen:

  1. Prüfen Sie, ob alle oben genannten Fragestellungen beantwortet wurden.

  2. Akzeptieren Sie nicht bedingungslos die Benchmarkklauseln, die Ihnen der Dienstleister oder ein Sourcing-Berater vorschlägt. Prüfen Sie, ob die Bedingungen in Ihre Strategie passen. Beachten Sie, dass die Klausel im Falle eines Benchmarks das Ergebnis entscheidend beeinflusst. Sie ist der Schlüssel zur Anpassung von Leistungen und Preisen.

  3. Prüfen Sie selbst mit gesundem Menschenverstand, ob die Anforderungen der Klausel plausibel sind. Gibt es genügend Vergleichsunternehmen, welche die Bedingungen erfüllen und die sich in den letzten Monaten ebenfalls einem Benchmark unterzogen haben?

  4. Vergewissern Sie sich, dass Sie die Berechnung des Benchmarkergebnisses voll und ganz verstanden haben.

  5. Wenn Sie unsicher hinsichtlich des Verständnisses oder Erfüllbarkeit der Klausel sind, investieren Sie in die Beratung durch einen Benchmarker. Er kann schnell feststellen, ob die Klausel vollständig ist und ob sie mit den heutigen Benchmarkstandards erfüllbar ist.

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