Retail IT


Die neue Videoüberwachung endet am PC

27.07.2006
Ob Food, Textil oder Baumarkt: Die Überwachung von Verkaufsräumen und Außenflächen ist ein flächendeckender Standard. Häufig jedoch wird das Potenzial der Web-fähigen Sicherheitstechnik nicht erkannt oder umgesetzt.

An Überwachungskameras und Alarmsysteme im HandelHandel hat man sich schon lange gewöhnt. Doch vollzieht sich zurzeit ein Übergang von analogen Videosystemen mit begrenzter Funktionalität zu vernetzten Security-Lösungen. Auf Basis von IP lassen sich Video-Streams vom POS in ein lokales Netzwerk oder das Internet übertragen, am PC-Monitor betrachten oder mithilfe von Digital-Recordern aufzeichnen. Die Infrastruktur besteht aus gängigen IT-Komponenten, darunter PC, verkabelte oder drahtlose LANs, Web-Browser, Firewalls und Verschlüsselungs-Software zur sicheren Übertragung. Top-Firmen der Branche Handel

Der Zugriff auf die Kamerabilder über das Web eröffnet eine Reihe neuer Anwendungen, darunter die Überwachung von Ein- und Ausgängen an Außenstandorten, die automatische Öffnung von Schranken und Toren oder die Sicherung von Betriebsräumen. Für digitale Kameras spricht aber auch die reine Bildqualität, die der Aufzeichnung mit analogen Systemen überlegen ist.

IP-fähige Videokameras eignen sich nicht nur zum Schutz gegen Straftaten, sondern können auch betriebliche Abläufe verbessern. Zwei Beispiele: Um ein zeitnahes Nachliefern vorzubereiten, kann eine Zentrale mit Web-Cams die aktuellen Warenbestände in den Filialen kontrollieren. Damit sich die Vertriebsmitarbeiter voll der Kernaufgabe Verkauf widmen können, werden die Aufnahmen eines Diebstahls über das Web an die interne Revision übertragen, wo der Vorfall abgerufen und bearbeitet wird. „Solche Lösungen lassen sich mit analogen Überwachungssystemen kaum realisieren“, findet Ulrich Dörr vom Kamerahersteller Mobotix.

Doch sind dem Einsatz der Sicherheitstechnik rechtliche Grenzen gesetzt. Das Bundesdatenschutzgesetz bringt die schutzwürdige Privatsphäre der Kunden mit dem Sicherheitsbedürfnis und dem Hausrecht der Eigentümer in Einklang. So dürfen Kameras lediglich an öffentlich zugänglichen Orten, etwa die Verkaufsräume und Kassen im Handel, installiert werden. In privaten Räumen, zum Beispiel Umkleidekabinen oder Toiletten, ist der Einsatz von Videokameras unzulässig, ebenso die verdeckte Überwachung von Mitarbeitern und Kunden.

Der legale und technische Spielraum wird jedoch häufig nicht voll ausgenutzt. „Vor allem inhabergeführte Läden setzen seltener auf Web-fähige Systeme als die großen Ketten“, schätzt Ulrich Dörr. Und lässt sich nach einem Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus kein Täter ermitteln, kann die Verwendung von Billiglösungen teuer zu stehen kommen. „In diesem Fall spielen die Versicherer häufig nicht mit“, so Dörr weiter. Als Alternative zu einer höheren Prämie kann sich die Investition in eine leistungsfähigere Videoanlage, vom Fachbetrieb installiert, also durchaus wieder rechnen.

Ein Termin zum Vormerken: Vom 10. bis 13. Oktober 2006 findet in Essen zum 17. Mal die „SecuritySecurity“ statt, die mittlerweile als Weltmesse der Sicherheitstechnik gilt. Alles zu Security auf CIO.de

Bernhard Schoon, Fachjournalist in München

Zur Startseite