Internet-Sicherheit

Die sieben Todsünden beim Surfen

18.01.2010
Von Tobias Weidemann und


Einen seiner ersten Artikel schrieb René Schmöl, Jahrgang 1982, mit 16 Jahren für die Tageszeitung Freies Wort. Es war ein Interview mit Hape Kerkeling. Dieser Erfolg motivierte ihn, weiterzumachen. Nach sieben Jahren im Lokaljournalismus und einer Ausbildung zum Verlagskaufmann folgte ein Volontariat bei der Verlagsgruppe Handelsblatt. Seit 2007 ist René Schmöl in unterschiedlichen Positionen für Foundry tätig. Momentan als Chef vom Dienst online für cio.de.

Die Todsünde Nummer 4

Es lohnt sich nicht, für Programme von dubiosen Download-Sites Geld auszugeben.
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4. Todsünde: Sie vertrauen Sites, die gegen geltendes Recht verstoßen
"Was tun bei einer Hausdurchsuchung?" ist der Titel eines populären E-Books, das seit Jahren im Internet zirkuliert. Ratsamer ist es jedoch, es gar nicht so weit kommen zu lassen. Und dazu gehört, sich von Websites fern zu halten, deren Geschäftsmodell darauf basiert, gegen geltendes Recht zu verstoßen – sei es in puncto Urheberrecht oder durch Anleitungen zu illegalen Handlungen.

Die Gerichte lassen bei offensichtlich rechtswidrigen Sachverhalten keinen rechtlichen Spielraum zu: Wird beispielsweise auf einer Website mit Kreditkartendaten oder Zugangscodes zu Bezahl-Websites gehandelt, dann ist das definitiv illegal – und Sie sollten keinesfalls auf solche Angebote eingehen, selbst wenn hierbei kein Geld fließt. Anders als bei weniger gravierenden Vergehen, bei denen manchmal keine Daten herausgegeben werden, ist es den Behörden hier möglich, auf die Internet-Provider zuzugehen und über die IP-Adressen die Daten von Anwendern anzufordern. Die Vorratsdatenspeicherung wurde für solche Ermittlungsverfahren geschaffen.

Übrigens: Auch wenn Sie Mail-Mahnschreiben von Unternehmen erhalten: Bei kleineren Vergehen wie einer Anmeldung mit falscher Identität müssen Sie nicht damit rechnen, dass Ermittlungsbehörden Ihre Daten beim Provider anfordern. Denn erstens bedarf es einer richterlichen Anordnung, um die Identität zu ermitteln, die zu einer IP-Adresse gehört, zum anderen muss hierfür ein "schwerwiegender Schaden" entstanden sein. Eine einfache Anmeldung (etwa in einem Forum) reicht hierfür nicht aus.

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