Die Folgen für IT-Freiberufler

Die Verhinderung von Scheinselbständigkeit



Kerstin Tammling ist als freiberuflicher Consultant im Software Asset Management und Lizenzmanagement tätig. In der IT-Branche ist sie seit Mitte der 1980er Jahre zu Hause und arbeitet seit 1989 selbstständig. Daneben, setzt sie sich ehrenamtlich für die gesellschaftlichen und politischen Interessen der Selbständigen in der IT im DBITS e.V. ein, dessen Vorstandsvorsitzende sie ist.

Nur sieht die Realität anders aus. In IT-Projekten arbeiten in der Regel viele Personen aus den unterschiedlichsten Schwerpunktbereichen zusammen. Dabei handelt es sich sowohl um interne Spezialisten aus den Unternehmen der Kunden als auch um externe Spezialisten, deren Expertise ausschließlich für bestimmte Aufgaben im jeweiligen Projekt benötigt wird. Für das Gelingen des Projektes ist es jedoch unerlässlich, dass die Beteiligten Hand in Hand arbeiten und sich austauschen.

Viele Projekte haben eine Laufzeit, die ein Jahr überschreitet und lasten die IT-Selbständigen voll aus. Wenn dann auch noch die Sicherheitsvorschriften des Kunden keine Verwendung von Fremdhardware im Netzwerk zulässt - wäre dann der Umstand der Scheinselbständigkeit vollends erfüllt? Mit Sicherheit nicht.

Eine Bewertung anhand einzelner, gegebenenfalls kombinierter Merkmale von Umständen ist vollkommen realitätsfern. Vielmehr wäre die Tätigkeit, also das Projekt oder die Aufgabe, zu betrachten, was jedoch auch nur wieder zu einem komplizierten, beliebig interpretierbaren Verfahren führen würde und die Kompetenzen der Prüfer weit übersteigen dürfte.

Kleinstunternehmen der IT sind auch Arbeitgeber

Neben der bleibenden Verunsicherung von Auftraggebern und Projektvermittlern, hätte eine starre Bewertung von Einzelaufträgen mittels Kriterienkatalog eine sehr oft falsche Interpretation des Selbständigen-Status durch die DRB zur Folge. Diese Praxis hätte dann nicht nur signifikante Auswirkungen für die IT-Selbständigen. Auch die Wirtschaft und der Haushalt der Bundesrepublik Deutschland wären betroffen.

Laut dem Bundesamt für Statistik gab es im Jahr 2012 allein in der Gruppe der Kleinstunternehmen (1 - 9 Beschäftigte) im Sektor der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen rund 345.000 Unternehmen mit insgesamt ca. 773.000 Beschäftigten. Zu den Beschäftigten werden der Unternehmer selbst, unbezahlt mithelfende Familienangehörige und abhängig Beschäftigte gezählt. Im Durchschnitt handelt es sich also um Betriebsgrößen von ca. 2,25 tätigen Personen. Den größten Anteil an abhängig Beschäftigten stellen übrigens die Kleinstunternehmen.

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