Apothekenversandhandel

DocMorris plant nächsten Angriff in Deutschland

10.01.2017

Den Pharmahändler Celesio kostete der Ausflug in den Direktvertrieb zeitweise 30 Prozent seiner Kunden. Im Jahr 2012 verkauften die Stuttgarter DocMorris auch auf Druck der Apotheker an die Schweizer "Zur Rose"- Gruppe. Doch der Streit um den Versandhandel in Deutschland war damit nicht vorbei.

Erst im Oktober entschied der EuGH erneut und erlaubte Versandhändlern Gutschriften für eingereichte Rezepte. Bislang waren Rabatte für verschreibungspflichtige Medikamente in Deutschland verboten. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) kündigte postwendend an, Versandhandel mit rezeptpflichtigen Medikamenten komplett zu verbieten. Ein solches Verbot würde nicht nur die Automaten-Apotheke von DocMorris in Hüffenhardt unmöglich machen. Von den gut 20000 Apotheken in Deutschland haben knapp 3000 eine zusätzliche Versandhandelserlaubnis.

Rechtsexperten geben dem Gesetz allerdings wenig Erfolgschancen: "Der EuGH würde das wieder kippen", ist sich Ivo Bach von der Universität Göttingen sicher. Es sei sehr schwer nachzuweisen, dass die Versorgung in der Fläche dadurch leide.

Versandhandelsapotheken entziehen stationären Apotheken die Geschäftsgrundlage

Das ist das Argument der Apotheker. Durch den Versandhandel aus dem Ausland, werde Apotheken in entlegenen Gebieten die Grundlage für einen wirtschaftlichen Betrieb entzogen. Denn sie stellten durch Botendienste oder Rezeptsammelstellen die Versorgung bereits sicher, heißt es bei der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.

Und die Automatenapotheke? "Über die Jahre hat DocMorris es immer wieder geschafft, sich durchzusetzen", sagt Askan Deutsch, Wettbewerbsrechtler bei der Kanzlei FPS in Hamburg. Grundsätzlich sei die telefonische Beratung durch DocMorris rechtens, wenn keine weiteren Kosten entstehen. Ein Problem könnte die Dokumentationspflicht für verschreibungspflichtige Medikamente sein. "Das scheint DocMorris dadurch zu umgehen, dass nur die Beratung über Videoterminals geschieht und der Versand von einer Apotheke per Versandhandel an einen beliebigen Ort durchgeführt wird." Ob das rechtens sei, hänge am Ende vom Bestellprozess ab.

Ob die Hüffenhardter die Videoberatung annehmen, ist offen. Bürgermeister Neff ist sich sicher. Allein: "Alles Neue braucht seine Zeit." (dpa/rs)

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