BGH

Elektronisches Anwaltspostfach ausreichend sicher verschlüsselt

23.03.2021
Das sogenannte elektronische Anwaltspostfach muss nicht mit einer noch sichereren Verschlüsselung gegen Hackerangriffe geschützt werden.
Das Bundesgerichtshof hat entschieden: Das sogenannte "Anwaltspostfach" muss nicht gesondert verschlüsselt werden.
Das Bundesgerichtshof hat entschieden: Das sogenannte "Anwaltspostfach" muss nicht gesondert verschlüsselt werden.
Foto: nitpicker - shutterstock.com

Die von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) gewählte Methode könne hinreichende Sicherheit gewährleisten, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Montag, den 22. März 2021. Insbesondere sei das Vertrauensverhältnis zwischen den Anwälten und ihren Mandaten nicht gefährdet. (Az. AnwZ(Brfg) 2/20)

Das "besondere elektronische Anwaltspostfach" (beA) ist eine Art E-Mail-Programm mit geschlossenem Nutzerkreis, über das vor allem Gerichte und Anwälte kommunizieren. In der Zukunft sollen auch Bürger und Organisationen integriert werden. Seit Anfang 2018 sind alle in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte verpflichtet, ein solches Postfach zu haben und regelmäßig den Eingang zu checken. Im nächsten Schritt sollen voraussichtlich ab 1. Januar 2022 alle Anwälte auch ihre Dokumente den Gerichten elektronisch übermitteln müssen.

Die klagenden Anwälte hatten die BRAK verpflichten wollen, zumindest für sie persönlich eine sogenannte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung einzusetzen. Auch beim jetzigen System liegen die Nachrichten nur dem Absender und dem Empfangsberechtigten unverschlüsselt vor. In den komplizierten Übermittlungsprozess ist aber eine zentrale Stelle eingeschaltet. Das ermöglicht es den Anwälten, zum Beispiel ihr Sekretariat oder eine Urlaubsvertretung zum Zugriff zu berechtigen.

Das System erfüllt deshalb tatsächlich nicht alle Voraussetzungen einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, wie der BGH-Senat für Anwaltssachen feststellte. Darauf hätten die Kläger aber auch keinen Anspruch. Die Richterinnen und Richter wiesen ihre Berufung gegen ein Urteil des Berliner Anwaltsgerichtshofs von 2019 ab.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die die Klage mit den Anwälten angestrengt hatte, sieht nun den Gesetzgeber gefordert. "Selbst Allerwelts-Software wie WhatsApp bietet selbstverständlich Ende-zu-Ende-Verschlüsselung an", kritisierte ihr Vorsitzender Ulf Buermeyer. Das müsse auch für das beA vorgeschrieben werden. BRAK-Präsident Ulrich Wessels begrüßte das Urteil. Nun gebe es die nötige Rechtssicherheit, um das System weiterzuentwickeln.

Ende 2017 hatte der Betrieb des elektronischen Anwaltspostfachs für mehr als acht Monate wegen Sicherheitsproblemen eingestellt werden müssen. Diese Mängel sind laut BRAK inzwischen behoben. (dpa/rw)

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