Was ist erlaubt?

Fußball-WM und Job

14.06.2010

Fußball am Arbeitsplatz

Muss der Arbeitnehmer während der Übertragungen arbeiten, bliebe ihm die Möglichkeit, die Spiele am Arbeitsplatz zu verfolgen.

Radio
Dabei wird das Radiohören noch am ehesten als zulässig anzusehen sein. Es darf nur niemanden stören. Beeinträchtigt die Radioübertragung z.B. den Kundenverkehr oder die Arbeitsfähigkeit der Kollegen, muss das Gerät ausgeschaltet bleiben. Ist dem nicht so und wird die Arbeit konzentriert, zügig und fehlerfrei ausgeführt, kann das Radiohören nicht untersagt werden.

Fernsehen
Dagegen dürfte von vornherein kein Anspruch des Arbeitnehmers bestehen, Spiele während der Arbeitszeit im Fernsehen verfolgen zu dürfen. Denn wer Fernsehen schaut, wird sich nicht mehr auf die eigentliche Tätigkeit konzentrieren können. Der optische Reiz ist zu stark, um nicht abgelenkt zu werden. Deshalb darf das Gerät ohne Zustimmung des Arbeitgebers nicht eingeschaltet werden.

Internet
Ähnliches gilt für die Übertragung im Internet, und zwar auch dann, wenn der Arbeitgeber die private Nutzung dieses Mediums gestattet hat. Denn regelmäßig umfasst die Erlaubnis nur das Surfen in den Arbeitspausen. Ist in dem Unternehmen das Surfen auch während der Arbeitszeit erlaubt, muss das Übermaßverbot beachtet werden. Werden Spiele in voller Länge verfolgt, liegt regelmäßig eine Verletzung der Arbeitspflicht vor, die abgemahnt oder im schlimmsten Fall mit einer Kündigung geahndet werden kann.

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