Rechtstipps für CIOs

Garantierte Boni

17.03.2008
Von Peter Rölz

Der Fall zeigt einmal mehr, dass die in vielen Konzernen beliebte Taktik, einen Manager über den Bonus gefügig zu machen oder ihn an das Unternehmen zu binden, einer rechtlichen Überprüfung nicht standhält. Die Verpflichtung zur Gleichbehandlung und die strenge richterliche Inhaltskontrolle setzen Unternehmen enge Grenzen bei der Gestaltung sogenannter freiwilliger Leistungen.

Entscheidungen zu langfristigen Bonusvereinbarungen erwartet

Mit Spannung wird in diesem Zusammenhang auch eine Entscheidung zu den sogenannten Long-Term-Incentives-Programmen erwartet. Dieses Vergütungsmodell beinhaltet Gehaltsbestandteile, deren Auszahlung über mehrere Jahre verteilt wird und die verfallen können, wenn der Top-Manager sein Unternehmen vor bestimmten festgelegten Zeitpunkten verlässt.

Unternehmen sind gut beraten, sich bereits jetzt darauf einzustellen, dass auch die komplizierten Vertragswerke um die üppig dotierten Long-Term-Incentives von den Arbeitsrichtern für unwirksam erklärt werden könnten. Sobald es zum Streit kommt, werden viele dieser Bonusregelungen vor den Gerichten angefochten werden; die Erfolgschancen für die gut bezahlten Angestellten sind hoch.

Vielleicht lässt das Wissen um die führungskräftefreundliche Entscheidungspraxis der Arbeitsgerichte den einen oder anderen Manager den nächsten Weihnachtstagen mit größerer Gelassenheit entgegensehen. Ein vereinbarter Bonus kann nicht ohne Weiteres gestrichen werden - mit dieser beruhigenden Gewissheit dürfen die Geschenke für die Ehefrau dann auch ruhig ein wenig exklusiver ausfallen.

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