Mit einem Bein im Gefängnis?

Gebrauchte Software-Lizenzen häufig illegal

Dr. Andreas Schaffry ist freiberuflicher IT-Fachjournalist und von 2006 bis 2015 für die CIO.de-Redaktion tätig. Die inhaltlichen Schwerpunkte seiner Berichterstattung liegen in den Bereichen ERP, Business Intelligence, CRM und SCM mit Schwerpunkt auf SAP und in der Darstellung aktueller IT-Trends wie SaaS, Cloud Computing oder Enterprise Mobility. Er schreibt insbesondere über die vielfältigen Wechselwirkungen zwischen IT und Business und die damit verbundenen Transformationsprozesse in Unternehmen.

Die feinen Unterschiede beachten

Allerdings differenziert der Software-Hersteller bei der Übertragung von "gebrauchter" Software zwischen Software-Paketen und Volumen-Lizenzen. Bei Software-Paketen erhalten Nutzer ein vollständiges Software-Produkt, das in der Regel auf nur einem PC genutzt werden darf. Dabei wird ein Datenträger übergeben, der das Nutzungsrecht im Rahmen des gesetzlichen Verbreitungsrechtes zusammen mit den weiteren Lizenz-Bestimmungen transportiert.

Eine Übertragung kann dann zulässig sein, wenn beispielsweise das komplette Paket inklusive Original-CD und Handbuch übergeben und die Software auf dem eigenen PC gelöscht wird. Eine Übertragung von Lizenzen aus Volumen-Paketen darf hingegen nur nach vorheriger Einwilligung des Software-Herstellers und unter bestimmten Bedingungen erfolgen.

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