Manager-Vergütung

Gehaltsverhandlungen sind wie Poker

07.07.2014
Von Claudia Tödtmann
Alexander Insam, Experte für Top-Manager-Gehälter bei KPMG, erklärt, warum das Thema Bezahlung für Dax-Kapitäne so komplex ist. Und Konzerne dafür einen eigenen Führungsposten brauchen.
Alexander Insam, Jurist und Vergütungsexperte für Top-Manager-Gehälter bei KPMG sieht in der sogenannte Ambiguitätstoleranz die entscheidende Eigenschaft von Top-Managern.
Alexander Insam, Jurist und Vergütungsexperte für Top-Manager-Gehälter bei KPMG sieht in der sogenannte Ambiguitätstoleranz die entscheidende Eigenschaft von Top-Managern.
Foto: KPMG

Herr Insam, die Gehaltsfindung für Top-Manager ist so komplex, dass hochspezialisierte Vergütungsexperten dafür gerne mal 100.000 Euro Honorar je Fall bekommen und anschließend ebenso hochspezialisierte Anwälte wie Sie das Ergebnis in einen mehr als zehn Seiten langen Vertrag fassen. Warum muss das Ganze so kompliziert sein?

Alexander Insam: Weil die Ansprüche aller Beteiligten hoch sind. Top Manager tragen viel Verantwortung und müssen heute - anders als noch vor zehn oder 20 Jahren - auch mit der eigenen Entlassung rechnen. Häufige Arbeitgeberwechsel sind inzwischen mehr Regel als Ausnahme im Lebenslauf. Beide Seiten – Unternehmen wie Top-Manager - wollen sich deshalb immer stärker absichern. Das Unternehmen möchte nicht viel Geld ohne Gegenleistung zahlen. Der Top-Manager möchte im Fall seines Misserfolgs aber auch nicht das ganze Risiko tragen. Deshalb müssen bei der finanziellen und rechtlichen Gestaltung viele "was passiert, wenn-Fragen" bedacht und geregelt werden. Je größer das Unternehmen, je vielschichtiger die Anforderungen, desto mehr Fragen und umso komplizierter ist die Gestaltung. Das Recht bildet immer den Rahmen, der ist eben bei einem großen Bild mit vielen Farben groß und bei einem kleinen Bild klein.

Wie sind nun Vorstandsgehälter strukturiert?

Alexander Insam: Im Grundsatz bekommen Top-Manager ein Fixgehalt, dazu ein leistungs- und erfolgsabhängiges variables GehaltGehalt und oft obendrein eine betriebliche Altersversorgung. Weitere Bausteine sind beispielsweise DienstwagenDienstwagen, Umzugsbeihilfen, Lebens- und D&O VersicherungenVersicherungen. Alles zu Dienstwagen auf CIO.de Alles zu Gehalt auf CIO.de Top-Firmen der Branche Versicherungen

... aber der Gesetzgeber greift bereits ein ...

Alexander Insam: Ja, interessant ist, dass der Gesetzgeber ausgehend von der Finanzbranche anfängt, den Unternehmen strikte Vorgaben vor allem bei der variablen Vergütung zu machen. Ab 2014 wird das Verhältnis von fixer zu variabler Vergütung bei Banken und anderen Finanzdienstleistern nur noch 1:1 betragen. Ein Beispiel: Ein Top-Manager mit einem Festgehalt von 600.000 Euro darf dann nur noch maximal 600.000 Euro Bonus erhalten.

... ohne Ausnahmen?

Alexander Insam: In Ausnahmefällen, also wenn die Anteilseigner der Institute zustimmen, soll 1:2 möglich sein. Ich gehe davon aus, dass die BankenBanken erst der Anfang sind und andere Branchen in den nächsten Jahren folgen werden, weil die bisherigen Corporate-Governance-Vorschriften mehr Diskussionen in der Öffentlichkeit über die Angemessenheit von Manager-Gehältern ausgelöst als beruhigt haben. Top-Firmen der Branche Banken

In den USA müssen künftig die Gehälter von Vorständen der Aktiengesellschaften im Detail offen gelegt werden. Steht so eine Regelung hier bald auch ins Haus?

Alexander Insam: In den USA sollen zukünftig alle Gehälter von CEO´s bis in ihre einzelnen Bestandteile vollständig offengelegt werden. Bislang ist in Deutschland nur die Summe aller Vorstandsgehälter veröffentlichungspflichtig. Die Regelungen zur Transparenz werden aber weiter zunehmen, das Rad lässt sich hier nicht mehr zurück drehen, weil der politische Druck immens ist. Befragungen zeigen, dass - als Folge der Finanzkrise - Top-Manager Vertrauen in der gesellschaftlichen Wahrnehmung eingebüßt haben. Dies gilt auch für Corporate Unternehmen, insbesondere Dax-Unternehmen, die besondere Aufmerksamkeit in allen ComplianceCompliance und Vergütungsfragen erfahren. Alles zu Compliance auf CIO.de

Zur Startseite