Gesetzentwurf

Großbritannien plant umfassende Vorratsdatenspeicherung

04.11.2015
Britische Behörden sollen künftig sehen können, welche Websites die Internetnutzer aufgerufen haben.
Kritiker sehen in den vorliegenden Gesetzesentwurf einen klaren Widerspruch zu den Vorgaben des EuGH.
Kritiker sehen in den vorliegenden Gesetzesentwurf einen klaren Widerspruch zu den Vorgaben des EuGH.
Foto: aldorado - Fotolia.com

Das heiße nicht, dass der gesamte Verlauf im Browser zugänglich werde, sagte Innenministerin Theresa May am Mittwoch im Londoner Parlament. Polizei und Geheimdienst könnten etwa sehen, ob jemand auf Facebook war, aber nicht, welche Seiten er dort angeschaut habe und mit wem er über welche Themen kommuniziert habe. Zum Gesetzentwurf.

Anbieter wären dem neuen Gesetz nach gezwungen, den Geheimdiensten Zugang zu den Daten von Computern und Smartphones zu verschaffen. Internetfirmen müssten die aufgerufenen Websites jedes Bürgers bis zu ein Jahr lang speichern, nicht aber alle angeschauten Unterseiten. Zu den Vorratsdaten gehören auch Suchbegriffe, die in Suchmaschinen eingegeben werden.

Die Opposition nannte den Gesetzentwurf für die umfassende Vorratsdatenspeicherung einen "herben Rückschlag für Bürgerrechte". Auch Datenschützer protestierten. Großbritannien muss den Zugriff auf Internet- und andere Kommunikationsdaten neu regeln, weil bestehende Gesetze Ende des kommenden Jahres auslaufen. Im Jahr 2014 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) enge Grenzen für die Vorratsdatenspeicherung gezogen. Kritiker der konservativen Regierung in Großbritannien sehen den vorliegenden Gesetzesentwurf im klaren Widerspruch zu den Vorgaben des EuGH. (dpa/rs)

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