Erneut vor OLG München

Grundsatzstreit um Haftung im offenen WLAN

14.03.2018
Ein Piratenpolitiker kämpft weiter für freies WLAN: Der Rechtsstreit zwischen dem Unternehmer und Netzaktivisten Tobias McFadden und der Sony Music Entertainment Germany GmbH beschäftigt am Donnerstag noch einmal das Münchner Oberlandesgericht.
Das OLG München befasst sich erneut mit dem Thema Haftung im offenen WLAN.
Das OLG München befasst sich erneut mit dem Thema Haftung im offenen WLAN.
Foto: BeeBright - shutterstock.com

Im Jahr 2010 hatte das Unternehmen 800 Euro von dem Politiker verlangt, weil über das offene Funknetzwerkoffene Funknetzwerk von McFaddens Büro illegal ein Song heruntergeladen worden sei. Störerhaftung heißt das im Juristendeutsch. McFadden fand das ungerecht und klagte seinerseits gegen Sony Music. Alles zu WLAN auf CIO.de

Der Streit wurde 2014 vor dem Landgericht München I verhandelt. Die Richter wandten sich aber zunächst mit neun Fragen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Als die Antworten zwei Jahre später vorlagen, urteilte das Landgericht im Sinne des EuGH und von Sony Music. McFadden habe das Urheberrecht zwar nicht selbst verletzt, sei aber nach den Grundsätzen der Störerhaftung dafür verantwortlich, weil er den Anschluss nicht mit einem Passwort gesichert habe. Daher hafte der Kläger auf Unterlassung und Erstattung der Abmahnkosten. Schadenersatz schulde er jedoch nicht.

Auch dafür hat McFadden kein Verständnis und wehrt sich nun vor dem Münchner OLG gegen die Entscheidung. Inzwischen wurde der Fall von einer Änderung des Telemediengesetzes vom Oktober 2017 eingeholt, das die Störerhaftung abgeschafft hat. Weil die Klage von Sony Music auch ein Unterlassungsbegehren beinhaltet, das in die Zukunft gerichtet ist, muss das Gericht nun klären, ob und inwieweit das nun geänderte Bundesgesetz gilt. Ob am Donnerstag eine endgültige Entscheidung verkündet wird, ist noch nicht abzusehen. (dpa/rs)

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