Handel mit Gebrauchtsoftware

06.10.2003
Lizenzen weiterzuverkaufen, kann ein Weg sein, ungenutzte Software loszuwerden. Aber viele Softwarehersteller wehren sich.

Die Hersteller möchten den HandelHandel mit gebrauchter Standardsoftware gern beschränken und verweisen zu dem Zweck auf das Urheberrecht. Top-Firmen der Branche Handel

Eine nicht haltbare Position, so der Münchener Rechtsanwalt Andreas Meisterernst in einem Gutachten für den Softwarehändler System Performance: Grundsätzlich gelte ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Juli 2000, wonach mit dem erstmaligen Softwarekauf eine "Erschöpfung des Urheberrechts" eintrete.

Nur in zwei Fällen sei ein Verbot oder eine Beschränkung denkbar, so der Jurist: Entweder stünden sie bereits explizit im Erstkaufvertrag, oder es gebe eine gesonderte schuldrechtliche Vereinbarung zwischen Hersteller und Erstkäufer. Letzteres sei allerdings selten.

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