Bundesrechnungshof rügt IT-Projekte der öffentlichen Hand

IT-Flops des Bundes in 2004

21.12.2004
Von Thomas Zeller

Mitte der 90er-Jahre plante die Bundeswehr, eine Software entwickeln zu lassen. Sie sollte den gesicherten automatischen Datenaustausch zwischen Systemen mit unterschiedlichen Sicherheitsanforderungen ermöglichen. Das Bundesministerium legte eine Obergrenze von rund elf Millionen Euro fest. Die Entwicklung sollte bis August 2000 abgeschlossen sein und anschließend zertifiziert werden.

Aktueller Stand des Projektes: Die Entwicklung wird frühestens im Dezember dieses Jahres abgeschlossen. Der Funktionsumfang ist technisch eingeschränkt. So lassen sich z. B. Text- und Tabellenformate im IT-Standard der Bundeswehr nicht austauschen. Zudem hat das Ministerium noch immer nicht entschieden, ob es die vorliegende Software künftig nutzen will. Da das Programm zudem nicht – wie vertraglich festgelegt – zertifiziert wurde, stellt der Dienstleister seit Juni 2003 Schadenersatzansprüche von monatlich 62.000 Euro.

IT-Leasing gestoppt

Mit einem blauen Auge ist dagegen das Bundeszentralregister davongekommen. Der Behörde gelang es, einen Leasing-Vertrag für die Computerausstattung seiner Arbeitsplätze nachzuverhandeln. Das Amt entging damit einer Rüge des Bundesrechnungshofes und konnte einen Schaden von 220.000 Euro abwenden. Zuvor war der Vertrag beanstandet worden. Er hätte zu unzulässigen und unwirtschaftlichen Vorauszahlungen geführt. Stattdessen wird das Bundeszentralregister die erforderlichen Geräte künftig kaufen. Dadurch spart es weitere 100.000 Euro im Jahr. Die Hardware soll dann im Durchschnitt fünf statt bisher drei Jahre genutzt werden.

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