Wettbewerbsschädigendes Verhalten

Kalifornien reicht Kartellrechtsklage gegen Amazon ein

15.09.2022
Der US-Bundesstaat Kalifornien wirft dem weltgrößten Onlineversandhändler kartellrechtliche Verstöße vor. Das Unternehmen treibe die Preise durch wettbewerbsschädigendes Verhalten nach oben.
Generalstaatsanwalt Rob Bonta geht in Kalifornien jetzt gegen Geschäftspraktiken von Amazon vor, die vor über zehn Jahren auch schon in Deutschland kritisiert wurden. In Deutschland hatte das Kartellamt damals Erfolg.
Generalstaatsanwalt Rob Bonta geht in Kalifornien jetzt gegen Geschäftspraktiken von Amazon vor, die vor über zehn Jahren auch schon in Deutschland kritisiert wurden. In Deutschland hatte das Kartellamt damals Erfolg.
Foto: rafapress - shutterstock.com

Der bevölkerungsreichste US-Bundesstaat Kalifornien hat den weltgrößten Onlineversandhändler AmazonAmazon wegen kartellrechtlicher Verstöße verklagt. Das Unternehmen treibe die Preise durch wettbewerbsschädigendes Verhalten nach oben und verletze dadurch kalifornisches Recht, erklärte Generalstaatsanwalt Rob Bonta. Eine Stellungnahme Amazons zu den Vorwürfen lag zunächst nicht vor. Alles zu Amazon auf CIO.de

Staatsanwalt Bonta beschuldigt Amazon unter anderem, Drittanbietern Knebelverträge aufzuzwingen, die es ihnen verbieten, ihre Waren günstiger auf anderen Handelsplattformen zu verkaufen. Wegen der großen Marktmacht des Konzerns könnten sich kleinere Verkäufer nicht wehren und Endkunden würden letztlich "künstlich überhöhte" Preise zahlen. "Die Realität ist: Viele der Produkte, die wir im Internet kaufen, wären bei freien Marktkräften günstiger", sagte Bonta.

Amazon musste "Preisparität" 2013 in Deutschland aufgeben

Vergleichbares Verhalten wurde Amazon 2010 auch schon in Deutschland vorgeworfen. Die Praxis bezeichnete Amazon hierzulande als "Preisparität". Sie wurde hierzulande nach mehrjähriger Diskussion und einem Eingreifen des Bundeskartellamtes 2013 offiziell aufgegeben.

Für Hunderttausende Drittanbieter stelle Amazons Online-MarktplatzOnline-Marktplatz quasi ihr gesamtes Geschäft dar, so der Staatsanwalt weiter. Durch die hohe Abhängigkeit könne das Unternehmen ihnen die Bedingungen diktieren. Kritiker werfen Amazon schon lange den Missbrauch seiner Marktmacht vor. Zu den Anschuldigungen zählt auch, dass der Konzern seine eigenen Marken auf der Plattform bevorteile, Handelsdaten zur Ausspähung von Drittanbietern nutze und deren Produktideen kopiere. (dpa/pma) Alles zu eCommerce auf CIO.de

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