Wettbewerbsrechtliche Bedenken

Kartellamt beanstandet Telekom-Glasfaserprojekt

19.06.2019
Im Bundeskartellamt gibt es wettbewerbsrechtliche Bedenken gegen das Glasfaserprojekt der Deutschen Telekom zusammen mit dem niedersächsischen Regionalanbieter EWE.
Am gemeinsamen Glasfaserprojekt von Telekom und EWE gibt es Kritik.
Am gemeinsamen Glasfaserprojekt von Telekom und EWE gibt es Kritik.
Foto: ThomBal - shutterstock.com

"Unter Einbeziehung der Marktteilnehmer prüfen wir derzeit, ob möglicherweise Auflagen zu der Kooperation von TelekomTelekom und EWEEWE notwendig sind, die einen Zugang Dritter sicherstellen", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt der Frankfurter Allgemeine Zeitung. Die Frist für die Prüfung des Deals der im März angemeldeten Fusion sei dafür bis zum 21. August verlängert worden. Top-500-Firmenprofil für EWE Top-500-Firmenprofil für Telekom

Telekom und das Energie- und Telekommunikationsunternehmen EWE wollen gemeinsam bis zu 1,5 Millionen Haushalte mit Gigabit-Leitungen versorgen. Das Joint Venture namens Glasfaser Nordwest, das bis zu zwei Milliarden Euro investieren soll, gilt laut Zeitung als die größte deutsche Kooperation und als Blaupause für den gemeinsamen Ausbau von schnellem Glasfaserinternet.

"Derartige Kooperationen können den Glasfaserausbau in Deutschland voranbringen. Es muss aber sichergestellt sein, dass dadurch die Ausbaudynamik zwischen den Wettbewerbern auf dem Markt nicht erlahmt und durch die Zusammenarbeit tatsächlich der Glasfaserausbau beschleunigt wird", ergänzte Mundt. Gleichzeitig wolle das Kartellamt sicherstellen, dass andere Telekomanbieter durch das Joint Venture nicht dauerhaft von diesem "Zukunftsmarkt" ausgeschlossen würden.

Auch Wettbewerber äußerten sich gegenüber der Zeitung kritisch: Die kommerziellen Vorleistungspreise dürfen de facto nicht zu einer Verlagerung des kompletten Investitionsrisikos auf Drittanbieter und Verbraucher führen, sagte Markus Haas, Vorstandsvorsitzender von Telefónica Deutschland. United Internet verlangt der Zeitung zufolge, das Joint Venture für weitere Investoren und Gesellschafter zu öffnen. Andernfalls seien Monopolpreise zu befürchten. (dpa/rs)

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