Angeblich irreführender Online-Shop-Angaben

Klage gegen Zalando eingereicht

05.11.2015
Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat gegen den Online-Modehändler Zalando Klage wegen angeblich "irreführender Werbung" eingereicht.

Dem Unternehmen wird vorgeworfen, bei verschiedenen Artikeln einen geringeren Warenvorrat als vorhanden angegeben und so Knappheit vorgetäuscht zu haben. Dagegen sei beim Landgericht Berlin eine Unterlassungsklage eingereicht worden, teilte die Wettbewerbszentrale am Donnerstag in Bad Homburg mit.

ZalandoZalando zeigte sich überrascht. Die kritisierte Angabe sei bereits Anfang September im Online-Shop korrigiert worden, sagte Unternehmenssprecher Boris Radke. Es ging um Kleidungsstücke, bei denen der Hinweis "3 Artikel verfügbar" stand, obwohl tatsächlich die Bestellung einer größeren Zahl möglich war. Bei Zalando heißt es nach eigenen Angaben in solchen Fällen nun "mehr als 3 Artikel verfügbar". Die Wettbewerbszentrale ist eine Selbstkontrolleinrichtung der Wirtschaft. (dpa/rs) Top-500-Firmenprofil für Zalando

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