Gesetzentwurf von Jens Spahn

Krankschreibung per Videosprechstunde

17.11.2020
Gerade in Corona-Zeiten scheuen viele Patienten den Weg zum Arzt, weil sie sich nicht im Wartezimmer anstecken wollen. Deshalb kann man sich mittlerweile auch per Videosprechstunde krankschreiben lassen.
Ein neuer Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sieht vor, dass eine Krankschreibung und deren Verlängerung auch ohne persönlichen Kontakt von Arzt und Patient zulässig ist.
Ein neuer Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sieht vor, dass eine Krankschreibung und deren Verlängerung auch ohne persönlichen Kontakt von Arzt und Patient zulässig ist.
Foto: Alexandros Michailidis - shutterstock.com

Auch nach der Corona-Pandemie sollen sich Patienten per Videosprechstunde vom Arzt krankschreiben lassen können. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf den Weg gebracht hat. Speziell bei "einfach gelagerten Erkrankungsfällen" sollen dadurch Infektionen im Wartezimmer vermieden werden, hieß es am Dienstag aus dem Gesundheitsministerium. Zuerst hatte das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) über das Gesetz berichtet, das Mitte des kommenden Jahres in Kraft treten soll. Allerdings müssen dafür noch das Kabinett und anschließend der Bundestag zustimmen.

Seit dem vergangenen Juli gilt bereits die Regel, dass eine Krankschreibung für maximal sieben Tage auch per Video möglich ist. Voraussetzung ist, dass der Versicherte der Arztpraxis bekannt ist und die Erkrankung eine solche Untersuchung zulässt. Eine weitere Krankschreibung nach Ablauf der sieben Tage darf es allerdings nur geben, wenn die vorherige Arbeitsunfähigkeit bei einer persönlichen UntersuchungUntersuchung vor Ort festgestellt wurde. Top-Firmen der Branche Gesundheit

Im Gegensatz dazu soll es laut Ministerium in Zukunft grundsätzlich möglich sein, "dass eine Feststellung der Arbeitsunfähigkeit in geeigneten Fällen auch im Rahmen der ausschließlichen Fernbehandlung ohne vorherige Präsenzbehandlung ermöglicht wird". Eine Krankschreibung und deren Verlängerung wären damit also auch ohne persönlichen Kontakt von Arzt und Patient zulässig. (dpa/rs)

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