Personenbezogene Daten

Mappus hat Anspruch auf Löschung von E-Mail-Kopien

04.08.2014
Das Land Baden-Württemberg muss Kopien von E-Mails des früheren Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) löschen.

Das entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) mit Sitz in Mannheim laut Mitteilung vom Montag. Der Ex-Regierungschef habe einen Anspruch auf die Löschung. Zuvor müssen die Mails zwar dem Landesarchiv zur Übernahme als Archivgut angeboten werden - der Landtag hat damit aber praktisch keinen Zugriff auf die Dokumente. Der jetzige Landtag hatte sich aus den Mails vor allem Erkenntnisse über den umstrittenen Polizeieinsatz gegen Gegner des Bahnprojekts Stuttgart 21 am "Schwarzen Donnerstag" im Herbst 2010 erhofft.

Die Dateien seien personenbezogene Daten und zur Erfüllung der Aufgaben des Staatsministeriums nicht mehr erforderlich, heißt es in der Entscheidung der Richter vom 30. Juli. Damit bestätigten sie ein Urteil des Karlsruher Verwaltungsgerichts von 2013 - das Land unterlag mit seiner Berufung. Die Sicherungskopien waren im Herbst 2010 gezogen worden, um einen Fehler in Mappus' Computer zu finden. (dpa/mhr)

Zur Startseite