Haftung, Abfindung, Dienstwagen

Mehr clevere Klauseln für Manager

Bettina Dobe war bis Dezember 2014 Autorin für cio.de.

Kein Recht auf Abfindung

Immer wieder ist zu lesen, dass Vorstände und Geschäftsführer Millionensummen als Abfindung einstreichen, etwa Peter Löscher von Siemens, der rund neun Millionen kassierte. Aber ist das wirklich so? "Eine echte Sozialabfindung wird in Deutschland auf Vorstandsebene gar nicht so oft gezahlt", erklärt Hauptvogel. "Werden Geschäftsführer oder Vorstände entlassen, bekommen sie zwar oft Riesensummen - aber da ist kein Euro Sozialabfindung dabei."

Wer sich vorher gut absichert, landet nachher nicht vor Gericht.
Wer sich vorher gut absichert, landet nachher nicht vor Gericht.
Foto: Kzenon - Fotolia.com

Tatsächlich erklärt sich die Summe aus dem Vertrag. "Ich hatte mal einen Mandanten, der einen Fünfjahresvertrag als Vorstand abgeschlossen hatte. Aber er wurde nach zwei Jahren schon freigestellt", erzählt Hauptvogel. Beide Parteien waren sich nicht mehr grün - das allein ist aber kein Kündigungsgrund. Für eine fristlose Kündigung braucht es einen wichtigen Grund - und den hatte die Firma nicht. "Dann hat der Entlassene aber vertragliche Ansprüche", sagt Hauptvogel. Der Entlassene konnte darauf pochen, das GehaltGehalt zu bekommen für die drei Jahre, die ihm entgangen waren. "Inklusive Boni und Dienstwagenansprüche. Da kommt schnell eine Millionensumme zustande", sagt Hauptvogel. Eine Abfindung ist es nicht, auch wenn es so aussieht. Alles zu Gehalt auf CIO.de

Der Dienstwagen

Der Deutschen liebstes Kind bleibt das Auto. Rund um den DienstwagenDienstwagen können Top-Manager einiges erhandeln. Hauptvogel rät, im Arbeitsvertrag genauestens zu regeln, ob eine private Nutzung erlaubt ist, wer ihn fahren darf und ob man jemanden mitnehmen darf. "Es sollte auch geregelt sein, was im Falle einer Freistellung mit dem Wagen geschieht", rät er. Alles zu Dienstwagen auf CIO.de

Kann der Arbeitgeber dem entlassenen Vorstand schon am ersten Tag den Dienstwagen entziehen oder erst mit Ende des Arbeitsverhältnisses? "Eigentlich hat der Arbeitnehmer weiterhin Anspruch auf seinen Dienstwagen, bis zum letzten Tag", sagt Hauptvogel. Es sei denn, im Vertrag steht etwas anderes. "Wird der Dienstwagen entzogen, obwohl das nicht vertraglich geregelt ist, dann muss das Unternehmen eine Nutzungsausfallentschädigung zahlen", sagt Hauptvogel. Das heißt: Die Firma muss etwa die Kosten eines Leasing-Autos übernehmen.

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