Public IT


Zwang zur Digitalisierung

Öffentliche Verwaltungen unter Druck

25.09.2013
Von Axel Drengwitz und Florian Menhorn
Bis 2022 müssen die Gerichte ihre Prozesse digitalisieren. Doch Richter und Anwälte können nicht dazu verpflichtet werden, elektronische Medien auch zu nutzen. Deswegen braucht die Justiz besonders einfach zu bedienende Software und smarte Hardware, sagen Axel Drengwitz und Florian Menhorn von Steria Mummert in ihrer Kolumne.
Axel Drengwitz ist Principal Consultant bei Steria Mummert Consulting und Experte für E-Government, Open Government und E-Justice.
Axel Drengwitz ist Principal Consultant bei Steria Mummert Consulting und Experte für E-Government, Open Government und E-Justice.
Foto: Steria Mummert

Am 1. August 2013 ist das lang erwartete E-Government-Gesetz in Kraft getreten. Es setzt öffentliche Verwaltungen unter Druck, ihre Prozesse so weit zu digitalisieren, dass sie elektronische Dokumente annehmen können. Doch auch für die deutsche Justiz soll das "Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten" Rechtssicherheit in der digitalen Kommunikation schaffen.

Das Ziel ist es, den elektronischen Rechtsverkehr auszuweiten und durch die stufenweise Einführung der elektronischen Akte Effizienzpotenziale auch bei der elektronischen Bearbeitung zu erschließen. So sollen Rechtsanwälte künftig nur noch den elektronischen Postweg nutzen, Akten können auf elektronischem Wege eingesehen werden und gerichtliche Bekanntmachungen erfolgen online. Die Bestimmungen sollen schrittweise von der Verkündung bis 2022 umgesetzt werden.

2016 soll das E-Anwaltspostfach fertig sein

Das klingt zunächst nach viel Zeit. Doch der Schein trügt. Denn noch sind die Regale der deutschen Gerichte voll mit Akten und Papier, oft in mehrfacher Ausfertigung, Bürokratie und papierbasierte Arbeitsprozesse bestimmen den Alltag. Anwälte tragen zum Teil Papierberge herum. Bereits bis 2016 soll jedoch das elektronische Anwaltspostfach eingerichtet werden. Nach dem Gesetz können Rechtsanwälte somit bereits in weniger als drei Jahren auf dem elektronischen Wege mit den Gerichten kommunizieren.

Idealerweise sollten Gerichte bis zu diesem Zeitpunkt ihre Systeme umgestellt und auch elektronische Aktensysteme umgesetzt haben. Spätestens dann, wenn die Pflicht zur elektronischen Einreichung 2022 kommt, wird es notwendig sein, eine elektronische, medienbruchfreie Bearbeitung bei Gerichten umgesetzt zu haben.

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