Nicht gewünschte Leistungen

Ordnungsgeld gegen Telekom verhängt

18.12.2013
Die Deutsche Telekom muss nach einer Entscheidung des Landgerichts Bonn wegen nicht erwünschter kostenpflichtiger Zusatzleistungen ein Ordnungsgeld von 20 000 Euro zahlen.

Das geht aus einem Beschluss des Gerichtes hervor (Az. 11 O 46/11 vom 26.11.2013). Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte den Beschluss beantragt, weil die Telekom Kunden im Rahmen bestehender Verträge Tarifänderungen bestätigte, die nicht bestellt worden waren. Es ging unter anderem um ein Sicherheitspaket, das ein Kunde gar nicht angefordert hatte. "Wir hoffen, dass das Ordnungsgeld den Marktführer nun endlich dazu bringt, seine unzulässigen Werbepraktiken zu beenden", erklärten die Verbraucherschützer am Mittwoch. (dpa/rs)

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