Public IT


EU-Dienstleistungsrichtlinie

Pizzabäcker sollen Pizza backen

Johannes Klostermeier ist freier Journalist aus Berlin. Zu seinen Spezialgebieten zählen unter anderem die Bereiche Public IT, Telekommunikation und Social Media.

Sind Sie an all diesen Themen beteiligt?

Ich würde sagen, dass ich an der Zeppelin University und gemeinsam mit meinen Kollegen beim Fraunhofer-Institut FOKUS an vielen dieser Themen bereits seit langem arbeite. So haben wir von Berlin aus das Thema EU-Dienstleistungsrichtlinie wissenschaftlich mit aufbereitet und eine ganze Reihe an Überlegungen und Architekturen erarbeitet. Viele dieser Ideen sind mittlerweile auch in anderen EU-Ländern aufgegriffen worden. Schließlich muss die EU-Dienstleistungsrichtlinie bis zum 28. Dezember 2009 in allen EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

Wird dies auch in Deutschland klappen?

Die Umsetzung ist in Deutschland vor allem Sache der Länder. Insofern sind vor allem die 16 Länder gefordert, aber auch der Bund, alle 323 Landkreise und kreisfreien Städte sowie die über 12.000 Städte und Gemeinden und die Kammern. Die Idee ist echte Wirtschaftsförderung: Pizzabäcker sollen Pizza backen, Fliesenleger sollen Fliesen legen und nicht von Pontius zu Pilatus durch die Verwaltung laufen, um notwendige Verwaltungsgeschäfte zu erledigen.

Die Verwaltung stellt künftig für alle Dienstleistungserbringer aus anderen Unionsstaaten die erforderlichen Informationen und Fachverfahren elektronisch bereit. Zudem gibt es für alle Verwaltungsgeschäfte künftig einen einheitlichen Ansprechpartner und eine Genehmigungsfiktion, die automatisch nach Ablauf einer vorgegebenen Frist in Kraft tritt. Dahinter stecken viele spannende IT-Themen.

Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie erfolgt erst in den kommenden Jahren

Bis Dezember 2009 werden wir die erste Phase der Umsetzung abgeschlossen haben. Die eigentliche Umsetzung wird meiner Einschätzung nach aber erst in den kommenden Jahren erfolgen. Bedauerlich wäre es, wenn es zu einer Inländer-Diskriminierung kommen würde. Die Richtlinie schafft hier endlich einen Umsetzungsdruck. Es ist ein konkreter Umsetzungstermin vorgegeben, ab dem die Dienstleistungserbringer einen Rechtsanspruch auf einheitliche Ansprechpartner für ihre Verwaltungsgänge haben.

Wie ist Deutschland aufgestellt im Vergleich zu anderen Ländern?

Dazu gibt es verschiedene Studien, die sich an Kriterien orientieren, die als leicht vergleichbar gelten. Die Vergleichbarkeit von Staaten mit föderalen Strukturen und von Staaten mit zentralen Strukturen ist aber nicht immer gegeben. „Trau keiner Statistik, die Du nicht selbst gefälscht hast", heißt es ja öfters. In der Tat gibt es, mit Blick auf durchgeführte Benchmarks, durchaus Optimierungs- und Verbesserungsbedarf. Mit der Einrichtung neuer, verwaltungsebenenübergreifend angelegten Institutionen wie etwa des IT-Planungsrates werden wir die aus der föderalen Struktur in Deutschland bedingten Nachteile aber ausgleichen können und aufholen.

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