Datenschutzgesetz

Private E-Mails im Unternehmen verbieten

Johannes Klostermeier ist freier Journalist aus Berlin. Zu seinen Spezialgebieten zählen unter anderem die Bereiche Public IT, Telekommunikation und Social Media.
Vor kurzem hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz beschlossen. Der Kölner Datenschutz-Rechtsexperte Professor Norbert Nolte aus der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer rät Unternehmen im Exklusiv-Interview mit CIO.de, private E-Mails zu verbieten.

Am 25. August 2010 hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zum Beschäftigtendatenschutz durch Ergänzung des Bundesdatenschutzgesetzes verabschiedet. Hintergrund ist der gesetzgeberische Schnellschuss des vergangenen Jahres zum Beschäftigtendatenschutz. Der Paragraf 32 im Bundesdatenschutzgesetz gilt laut allgemeiner Expertenmeinung als dringend korrekturbedürftig.

Von den geplanten Neuregelungen ist praktisch die gesamte Datenerhebung und Datennutzung durch Arbeitgeber im Verlauf eines Beschäftigungsverhältnisses betroffen. Unsere Schwesterpublikation CIO.de sprach mit dem Kölner Datenschutz-Rechtsexperten Professor Norbert Nolte aus der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer über die Gesetzesnovelle.

CIO.de: Das Kabinett hat gerade den Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz beschlossen. Ist das eine gute Nachricht für die Unternehmen aus Expertensicht?

Der Kölner Datenschutz-Rechtsexperte Professor Norbert Nolte von der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer fordert eindeutige Regelungen.
Der Kölner Datenschutz-Rechtsexperte Professor Norbert Nolte von der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer fordert eindeutige Regelungen.

Norbert Nolte: Im vergangenen Jahr hat der Gesetzgeber kurz vor den Wahlen einen gesetzgeberischen Schnellschuss losgelassen und versucht, in einem einzigen Paragrafen den gesamten Beschäftigtendatenschutz zu regeln. Man ist sich einig, dass das misslungen ist und dass es hier einer Änderung bedarf. Das steht so auch im Koalitionsvertrag. Die geplante Neuregelung erfüllt dieses Versprechen.

Aus rechtlicher Sicht, aus Arbeitnehmersicht und aus Arbeitgebersicht ist eine Neuregelung sinnvoll und hilfreich. Ich meine, es ist auch eindeutig, dass die neuen Regelungen Verbesserungen gegenüber dem Ist-Zustand bringen. Denn der jetzige Zustand ist viel zu unbestimmt. Jedes einzelne Thema bedurfte der rechtlichen Prüfung durch Juristen.

CIO.de: Das war doch gut für die Juristen, oder?

Nolte: Wir leben lieber von verlässlichen Antworten, als dass wir sagen müssen, "das kann eine Behörde auch wiederum anders sehen". Das hilft dem Mandanten nicht - und uns letztlich auch nicht. Wir freuen uns über eine klare Regelung.

CIO.de: Das Kabinett hat den Entwurf jetzt beschlossen. Das bedeutet aber nicht, dass es auf dem Weg zum Gesetz keine Änderungen mehr geben wird?

Nolte: Ja, das ist richtig. Die Regierung hat sich nun entschieden, ein solches Gesetz in den Bundestag einzubringen. Aber erst jetzt entscheidet der Gesetzgeber. Wir sind also noch im Vorfeld, im Gesetzgebungsverfahren. In diesem frühen Stadium kann sich noch einiges ändern. Es gibt an einigen Stellen Nachbesserungsbedarf.

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