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Anlageberatung

Produktinformationsblätter mangelhaft

13.12.2011
Von Ursula Pelzl
Ein Großteil der Produktinformationsblätter für Anleger weist gravierende Mängel auf. Nach einer repräsentativen Stichprobe fordert die BaFin Nachbesserungen.
"Mangelhaft!" - so lautet das Urteil der BaFin über viele der in der Anlageberatung eingesetzten Produktinformationen.
"Mangelhaft!" - so lautet das Urteil der BaFin über viele der in der Anlageberatung eingesetzten Produktinformationen.
Foto: Kzenon - Fotolia.com

Seit dem 1. Juli 2011 müssen Wertpapierdienstleistungsunternehmen Anleger kurz und prägnant über die wesentlichen Merkmale von Finanzinstrumenten aufklären. Anlass genug für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nun die Qualität der Produktinformationsblätter unter die Lupe zu nehmen. Ein Großteil der Informationen für die Anlageberatung ist aus ihrer Sicht mangelhaft.

Die geforderte kurze und prägnante Beschreibung der Produkte werde in vielen Fällen noch nicht erreicht, so die BaFin. Ein Manko, denn "ohne ausreichende und verständliche Informationen können sich Anleger nicht in geeigneter Weise zwischen verschiedenen Anlagealternativen entscheiden", kommentierte Karl-Burkhard Caspari, Exekutivdirektor Wertpapieraufsicht der BaFin das Ergebnis der Untersuchung.

Für die repräsentative Stichprobe hat die BaFin 120 bis 130 Produktinformationsblätter zu Aktien, Anleihen und zu einem Zertifikat mit marktbreitem Börsenindex als Basiswert ausgewertet. Ziel war es zu klären, wie die neuen Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes zum Produktinformationsblatt über Finanzinstrumente umgesetzt werden.

Zwar entsprach nach Informationen der BaFin ein Großteil der Informationsblätter dem Gliederungsmuster, das der Verband "Die Deutsche Kreditwirtschaft" entwickelt hatte. Die inhaltliche Ausarbeitung der einzelnen Gliederungspunkte sei jedoch von höchst unterschiedlicher Qualität.

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