Healthcare IT


Teil der Nationalen Impfstrategie

Nebenwirkungen der Corona-Impfung per App erfassen

15.11.2020
Die Bundesregierung plant, Nebenwirkungen eines möglichen Impfstoffs gegen Covid-19 mithilfe einer App zu erfassen.
Die Bundesregierung plant, Nebenwirkungen eines möglichen Impfstoffs gegen Covid-19 mithilfe einer App zu erfassen. Im Bild: Die Corona-Warn-App.
Die Bundesregierung plant, Nebenwirkungen eines möglichen Impfstoffs gegen Covid-19 mithilfe einer App zu erfassen. Im Bild: Die Corona-Warn-App.
Foto: ThePhotoFab - shutterstock.com

Die App werde Teil der vom Bundesgesundheitsministerium veröffentlichten Nationalen Impfstrategie sein, erklärte eine Sprecherin des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) in Langen und bestätigte damit einen Bericht des "Tagesspiegel". Weitere Angaben könne sie derzeit nicht machen. Das PEI ist als Bundesbehörde unter anderem für die Zulassung von Impfstoffen und deren Sicherheit zuständig.

Nach Informationen des "Tagesspiegels" handelt es sich dabei um eine Anwendung, in deren Rahmen bereits geimpfte Personen in Echtzeit mögliche Symptome an die zuständigen Behörden übermitteln können. "Die Anwendung soll uns dabei helfen, mögliche Probleme in einer Langzeitanalyse zentral zu erfassen und auszuwerten", sagte Reinhold Schmidt, Leiter des wissenschaftlichen Beirats des PEI, der Zeitung.

Verträglichkeit des Impfstoffs testen

Experten erwarten Anfang kommenden Jahres die vorläufige Zulassung eines ersten ImpfstoffsImpfstoffs gegen das Coronavirus in Europa und den USA, nachdem das Mainzer Unternehmen Biontech und der US-Pharmakonzern Pfizer von einem hohen Wirkungsgrad des von ihnen gemeinsam entwickelten Impfstoffes berichtet hatten. Mit der App sollen weitere Daten gewonnen werden, um festzustellen, wie verträglich der Impfstoff wirklich ist, wie lange seine Wirksamkeit anhält und ob es Langzeit-Nebenwirkungen gibt. Top-Firmen der Branche Gesundheit

Die mit der App erhobenen Daten könnten dann in einem zweiten Schritt einer finalen Bewertung des PEI und der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) zugrunde gelegt werden, die darüber entscheidet, ob ein Präparat eine generelle Zulassung erhält, erklärte Schmidt weiter. (dpa/rs/rw)

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