Preis-Vergleichsportal

Richter nehmen Check24 unter die Lupe

24.02.2016
Die Bedeutung von Preis-Vergleichsportalen im Internet nimmt stetig zu. Vor allem in der Autoversicherung machen die Portale den klassischen Vermittlern Konkurrenz. Versicherungsvertreter beklagen mangelnde Transparenz und gehen vor Gericht gegen Check24 vor.
Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung zum Beispiel soll die Provision nach Angaben aus Versicherungskreisen rund 50 bis 100 Euro pro Vertrag ausmachen. Da kommt einiges zusammen: Allein in der letzten Wechselrunde für die Kfz-Haftlichtversicherung vermittelte Check24 rund 950000 Verträge.
Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung zum Beispiel soll die Provision nach Angaben aus Versicherungskreisen rund 50 bis 100 Euro pro Vertrag ausmachen. Da kommt einiges zusammen: Allein in der letzten Wechselrunde für die Kfz-Haftlichtversicherung vermittelte Check24 rund 950000 Verträge.
Foto: CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Millionen Verbraucher vertrauen bei der Suche nach dem billigsten Anbieter von VersicherungenVersicherungen, Strom oder Reisen auf Vergleichsportale im Internet. Ein paar Angaben bei Check24 oder Verivox genügen - und schon erscheint auf dem Bildschirm eine Liste der Anbieter, sortiert nach Preis. Nicht allen Verbrauchern ist klar, dass die Portale für jeden Vertragsabschluss Provisionen von den Versicherungen oder Reiseanbietern kassieren - denn der Hinweis auf die Rolle als Makler ist auf die Schnelle in den Vergleichsportalen nicht zu sehen. Ein Prozess, der am Mittwoch vor dem Landgericht München begann, könnte die Portale zu mehr Transparenz zwingen. Top-Firmen der Branche Versicherungen

Warum beschäftigen sich Richter mit Vergleichsportalen?

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskauflaute hat eine Klage gegen Check24 eingereicht, weil er dem Internetportal eine Irreführung der Verbraucher vorwirft: Check24 tarne sich zwar als Preisvergleichsportal - arbeite aber genau wie ein Makler und kassiere Provisionen. Auf den ersten Blick könnten die Kunden dies jedoch nicht erkennen. Die Richter sollen klären, ob Check24 gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verstößt. Mit der Klage strebt der Verband einen Musterprozess an, der auch Auswirkungen auf andere Vergleichsportale haben könnte.

Zum Prozessauftakt deutete sich in diesem Punkt ein Erfolg für die Klage an: Der Besucher der Seite müsse verstehen, dass Check 24 ein Makler ist und nicht nur ein Dienstleister, der Preise vergleicht, sagte die Vorsitzende Richterin der 11. Kammer für Handelssachen, Barbara Clementi. Der Hinweis auf die Maklerrolle finde sich bislang nur in der Fußzeile und werde deshalb wohl von vielen Verbrauchern nicht gesehen. Denkbar wäre stattdessen ein Fenster, das aufblinkt, sobald sich der Nutzer die Versicherungen ansieht. Am 11. Mai will das Gericht eine Entscheidung verkünden.

Von wem kassieren die Vergleichsportale Geld?

Die Portale haben meist Verträge mit den Versicherern oder Reiseanbietern abgeschlossen, deren Leistungen sie anbieten. Für jeden Kunden, den die Versicherer oder Reiseanbieter über die Portale gewinnen, müssen sie Geld an die Betreiber abdrücken: Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung zum Beispiel soll die Provision nach Angaben aus Versicherungskreisen rund 50 bis 100 Euro pro Vertrag ausmachen. Da kommt einiges zusammen: Allein in der letzten Wechselrunde für die Kfz-Haftlichtversicherung vermittelte Check24 rund 950 000 Verträge. Nicht alle Anbieter sind bereit, mit einem Portal zusammenzuarbeiten: Die Online-Tochter des Marktführers Huk-Coburg hat sich vor wenigen Monaten von dem Vergleichsportal Verivox verabschiedet, um Geld zu sparen.

Was halten Verbraucherschützer von Vergleichsportalen?

Vor allem die mangelnde Transparenz ist Verbraucherschützern ein Dorn im Auge. Denn ob die Auswahl der angebotenen Produkte von den jeweiligen Provisionen abhängig ist, ist für die Kunden kaum nachvollziehbar. Die Verbraucherzentralen in Bayern, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen haben vor kurzem die bekanntesten und beliebtesten Vergleichsportale unter die Lupe genommen und kommen zu einem ernüchternden Fazit: "Der Nutzen für die Verbraucher wird eingeschränkt, da die Portale häufig nicht den günstigsten Preis anzeigen."

Vergleichsportale vergleichen

Die genauen Ergebnisse wollen die Verbraucherzentralen an diesem Donnerstag (25. Februar) in München vorstellen. Der Bund der Versicherten rät Verbrauchen grundsätzlich dazu, sich nicht auf ein Portal zu verlassen. "Vergleichen Sie die Vergleichsportale."

Können die Portale per Gesetz zur Transparenz gezwungen werden?

Der Prozess in München könnte klären, in welcher Form die Portale die Verbraucher über ihre Rolle als Makler informieren müssen. Formal richtet sich die Klage zwar nur gegen Check24 als Marktführer - in der Praxis dürften aber auch andere Anbieter sich dem Wort der Richter beugen, um eigene Prozesse zu vermeiden. Denkbar ist zudem auch ein Einschreiten der Politik: Hessen hat bereits eine Bundesratsinitiative gestartet. Die Portalbetreiber sollen demnach künftig die Provisionen offenlegen, die sie von den Produktanbietern kassieren.

Interessenskonflikte, die etwa durch Provisionen von Finanzdienstleistern an die Betreiber von Vergleichsportalen entstehen, könnten so vermieden werden, sagte der hessische Finanzminister Thomas Schäfer (CDU). Keine Probleme sieht das Münchner Landgericht nach einer ersten Einschätzung mit der Beratungsleistung von Check24 - die Abfrage persönlicher Daten über eine Maske sei zwar nicht unbedingt vergleichbar mit einem Gespräch, erfülle aber dennoch die Vorgaben für eine individuelle Beratung.

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