Datenschutz bei Security Intelligence

Security-Analysen als Datenrisiko

Der Diplom-Physiker Oliver Schonschek ist freier IT-Fachjournalist und IT-Analyst in Bad Ems.

Checkliste: Datenschutz bei Security Intelligence

  • Grundlage jeder Nutzung und Lösung im Bereich Security- oder Threat-Intelligence müssen die Datenschutzgesetze sein (Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), geplante EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO).

  • Die Besondere Zweckbindung von sicherheitsrelevanten Informationen muss gewahrt bleiben.

  • Personenbezogene Daten Unbeteiligter (also unschuldiger Nutzer) dürfen nicht gefährdet werden.

  • Die Speicherung von Daten muss die Prinzipien der Erforderlichkeit und Datensparsamkeit beachten.

  • Die Betroffenenrechte sind zu wahren (wie das Recht auf Auskunft über gespeicherte Daten).

  • Die Daten sind nach dem Stand der Technik zu schützen.

  • Datenübermittlungen müssen vorab geprüft werden und benötigen eine definierte Rechtsgrundlage (Drittstaaten).

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