Finance IT


Chancen jenseits der Deadline

SEPA - heute Fluch und morgen Segen

04.09.2013
Von Ad van der Graaff, Jens Kohnen und Thomas Schräder

Die Zeit bis zum SEPA-Start wird allerdings kaum noch reichen, um ein komplett neues Kernbankensystem zu installieren oder vollständig neue PSPs anzubinden. Wer das Momentum der SEPA-Umstellung dennoch nutzen will, sollte deshalb heute zumindest sicherstellen, dass die Zielarchitektur auch die SEPA-Anforderungen berücksichtigen kann. Aus der Zielarchitektur ist abzuleiten, was jene Komponenten künftig leisten müssen, die für SEPA kurzfristig umzustellen sind. Ob die gegenwärtige Finanzarchitektur den neuen Anforderungen gewachsen ist, sollten Banken allerdings in jedem Fall in Volumentests überprüfen. Sonst drohen böse Überraschungen, wenn allmählich immer mehr Überweisungen und Lastschriften im SEPA-Format auszuführen sind.

Unternehmen: Die verbleibende knappe Zeit pragmatisch nutzen

Nur etwas mehr als die Hälfte der Unternehmen ohne aktuellen SEPA-Fahrplan rechnet damit, zum Stichtag bereits SEPA-konform überweisen zu können.
Nur etwas mehr als die Hälfte der Unternehmen ohne aktuellen SEPA-Fahrplan rechnet damit, zum Stichtag bereits SEPA-konform überweisen zu können.
Foto: PwC

Viele Unternehmen in Europa laufen dem "PwC SEPA Readiness Thermometer" zufolge Gefahr, die SEPA-Umstellung nicht rechtzeitig zu schaffen, weil sie entweder noch gar kein Projekt gestartet oder den Go-live erst für den Jahreswechsel oder später - und damit beunruhigend nah am SEPA-Stichtag - geplant haben. Nur mit großem Einsatz werden diese Unternehmen die strategischen Vorteile nutzen können, die die SEPA-Umstellung mit sich bringt.

Da der SEPA-Startschuss unaufhaltsam näher rückt, dürfte für viele im Vordergrund stehen, in der neuen Zahlungsverkehrswelt überhaupt handlungsfähig zu bleiben. Sie müssen schnell pragmatische Lösungen finden, indem sie die formalen Voraussetzungen schaffen, die betroffenen Abteilungen und Abläufe sowie Technik und Zahlungsverkehrssysteme fit für SEPA machen. Die langfristigen strategischen Vorteile der SEPA-Umstellung sollten sie aber trotzdem nicht aus den Augen verlieren.

Die formalen Voraussetzungen für SEPA schaffen

Der Zahlungsverkehr in der Single Euro Payments Area erfordert eine Vielzahl von Informationen, die Unternehmen rechtzeitig beschaffen und zur Verfügung stellen müssen. "International Bank Account Numbers" (IBAN) und "Business Identifier Codes" (BIC), die die gewohnten Kontonummern und Bankleitzahlen ablösen, sind dabei noch das Geringste. Außerdem wird in der SEPA-Welt das Lastschriftverfahren umgestellt: Lastschriften darf künftig nur noch einziehen, wer hierfür ein Mandat des Schuldners vorweisen kann, das den neuen Regeln genügt.

IBAN und BIC sind einzuholen von Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten. Sie können aber auch mithilfe externer Anbieter nach länderspezifischen Regeln konvertiert werden. Um selbst in der neuen Welt erreichbar zu bleiben, müssen Unternehmen Vordrucke und Briefbögen anpassen. Formale Voraussetzung für die Teilnahme am Lastschriftverkehr ist eine Gläubiger-ID, die in Deutschland die Bundesbank erteilt. Sie hält auch Muster für die Mandate bereit, die künftig für den Lastschriftverkehr notwendig werden. Selbstverständlich brauchen Unternehmen eine (systematische) Verwaltung, um die Mandate zu hinterlegen. Auch Verträge und Rechnungsvordrucke müssen angepasst werden. Außerdem benötigen sie ein Verfahren und vertragliche Regelungen, wie sie Kunden mit der künftig geforderten sogenannten Pre-Notification vorab über anstehende Abbuchungen informieren.

Neue Fristen für Treasury, Ein- und Verkauf sowie Rechnungswesen

SEPA bringt nicht nur neue Datenformate, auch die Anforderungen und Fristen insbesondere bei der Einreichung von Lastschriften ändern sich: Basislastschriften im sogenannten CORE-Schema müssen, wenn sie erstmals bei der Bank eingereicht werden, mindestens fünf Tage vor dem Einlösungsdatum an die Bank geschickt werden. Soll vom Konto eines Kunden zum wiederholten Mal eingezogen werden, gilt eine Vorlaufzeit von zwei Tagen. Bei den sogenannten B2B-Lastschriften, die nur zwischen Firmenkonten möglich sind, und Lastschriften im sogenannten COR1-Schema genügt die Einreichung ein Tag vor Fälligkeit; B2B und COR1 sind aber nur möglich, wenn Zahlstelle und Einreicherbank einverstanden sind.

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