iPhone


Datenschutzgesetz verlangt Meldung

So sichern Sie Ihre Daten bei iPhone und Co.

Thomas Pelkmann ist freier Journalist in München.

Abgesehen davon, dass ein auf diese Weise zerstörtes oder verloren gegangenes Mobiltelefon für angeregte Partygespräche sorgt ("Das ist mir auch neulich passiert!"), steckt ein ernstes Problem hinter dem launigen Thema: Mit dem Verlust des Mobiltelefons riskieren die Besitzer zudem den Schwund wichtiger Daten. Mit dem neuen Datenschutzgesetz, das seit dem 1. September in Kraft ist, sind solche Verluste nicht nur ärgerlich, sondern auch meldepflichtig, sofern es sich um personenbezogene Daten handelt.

Denn das verschärfte Gesetz verpflichtet schludernde Behörden und Unternehmen ab sofort, Betroffene über den Verlust zu informieren. Aber auch für Privatpersonen kann die Vorstellung unangenehm sein, persönliche Daten, Fotos, Kontakte und SMS könnten in die falschen Hände geraten. Laut einer Studie des Sicherheitssoftwareherstellers Symantec sind mittlerweile 42 Prozent aller Datenverluste auf Gerätediebstahl oder Liegenlassen zurückzuführen.

Daten löschen per Fernbedienung

Zumindest für intakte, aber abgängige Mobiltelefone gilt: Der Missbrauch von Daten durch unehrliche Finder kann gestoppt werden. Erste Maßnahme im Verlustfall ist natürlich das Sperren der SIM-Karte, so dass niemand auf Ihre Kosten telefonieren oder simsen kann.

Aber auch für die auf dem Handy gespeicherten Daten gibt es Wege, sie auf Knopfdruck und aus der Entfernung zu löschen, "remote erase" oder "remote wipe" genannt. Viele Anbieter von SmartphonesSmartphones wie AppleApple oder Palm haben so eine Funktion im Angebot, andere mindestens für einzelne Modelle. Näheres verrät ein Blick in die Bedienungsanleitung oder in produktbezogene Foren und Support-Seiten im Internet. Alles zu Apple auf CIO.de Alles zu Smartphones auf CIO.de

Um gefährdete Daten zu löschen, bedarf es mitunter diverser Vorarbeiten. So ist es bei manchen Geräten nötig, die Daten über spezielle Applikationen zu löschen, die aber bereits vorher installiert und eingerichtet werden müssen. Senden Sie per SMS oder Steuerbefehl die Lösch-Anweisung ans Handy, darf natürlich die SIM-Karte nicht schon gesperrt sein, sonst ist kein Zugriff von außen mehr möglich.

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