Arbeitsverträge

So verhandeln Unternehmen richtig

Bettina Dobe war bis Dezember 2014 Autorin für cio.de.

Tricks für die Probezeit

Die Testphase für den neuen Arbeitnehmer ist in Deutschland standardisiert: "Die ersten sechs Monate sind üblicherweise eine Probezeit", sagt Hauptvogel. In dieser Zeit kann dem Mitarbeiter leichter und mit kürzeren Fristen gekündigt werden. "Einige Manager wollen heraushandeln, dass die Probezeit aus dem Vertrag gestrichen wird", sagt Hauptvogel. "Dem kann man ohne weiteres zustimmen."

Der Trick: "Das Kündigungsschutzgesetz ist erst ab sechs Monaten der Betriebszugehörigkeit anwendbar", erklärt der Anwalt. Auch ohne vertragliche Probezeit kann der Mitarbeiter daher während der ersten sechs Monate gekündigt werden, ohne dass man dafür einen Grund nach dem Kündigungsschutzgesetz bräuchte. Auf die zusätzliche Klausel, dass das Kündigungsschutzgesetz schon ab dem ersten Tag gilt, sollte man sich als Unternehmen auf keinen Fall einlassen.

Schützen Sie sich vor der Konkurrenz!

Je besser der Arbeitsvertrag ausgehandelt ist, desto seltener landen Sie beim Anwalt.
Je besser der Arbeitsvertrag ausgehandelt ist, desto seltener landen Sie beim Anwalt.
Foto: Kzenon - Fotolia.com

Unternehmen sollten sich vor allem absichern, wenn sie einen Key-Know-How-Träger anstellen. Vereinbaren Sie ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, das verhindert, dass Ihr Mitarbeiter nach seiner Kündigung sofort zur Konkurrenz wechseln kann - aber machen Sie es richtig.

"Viele dieser Klauseln in Arbeitsverträgen sind ungültig", sagt Hauptvogel. In den nachvertraglichen Wettbewerbsverboten fehlt oft die erforderliche Karenzentschädigung, oder diese ist zu niedrig angesetzt. Soll der Mitarbeiter einem Konkurrenzverbot unterliegen, dann muss er für diese Zeit - maximal zwei Jahre -, entschädigt werden. Er bekommt mindestens die Hälfte seiner zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen. Definieren Sie also sehr genau, wie viel der Mitarbeiter bekommen soll.

Freistellungsklausel

Stellen Sie einen Mitarbeiter in sensibler Position ein, achten Sie darauf, eine Freistellungsklausel in den Vertrag zu nehmen. Nach einer Kündigung können Sie ihn dann nach Hause schicken, auch wenn Sie weiterhin Gehalt zahlen müssen. "Versäumen Sie das, kann das dazu führen, dass der Mitarbeiter darauf besteht, bis zum letzten Tag seinen Job auszuüben", führt Hauptvogel aus. Bei einem Manager in hoher Position, der zur Konkurrenz wechselt, ist das nicht ideal. In der Freistellungsklausel können Sie auch vereinbaren, dass der Mitarbeiter seinen DienstwagenDienstwagen ab dem ersten Tag der Freistellung abgeben muss - das sollten Sie allerdings nur dann tun, wenn Sie glauben, dass das zur Stimmung in Ihrem Unternehmen beiträgt. Alles zu Dienstwagen auf CIO.de

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