Gesetzeswirkung fraglich

Spam gesetzlich verboten

05.04.2004
Von Patrick Goltzsch
Der Bundestag hat mit der Reform des Gesetzes zum unlauteren Wettbewerb auch die unerwünschte Werbung per E-Mail untersagt. Entsprechende Regelungen blieben in den USA und England bislang ohne Erfolg.

Eine gegen die unerwünschte Werbung per E-Mail (Spam) gerichtete EU-Direktive hätte in Deutschland schon im letzten Herbst umgesetzt werden sollen. Nun hat die Novellierung des Gesetzes zum unlauteren Wettbewerb (UWG) den Bundestag passiert und dabei unter anderem auch die Werbung per Fax und SMS unter Strafe gestellt. Die UWG-Novelle muss noch den Bundesrat passieren, dessen Zustimmung das Gesetz allerdings nicht bedarf. Ab Mitte Mai könnte das novellierte UWG dann in Kraft treten.

Eine Handhabe bietet das Gesetz dann gegen unerwünschte Werbung aus Deutschland. Der überwiegende Anteil an Spam stammt jedoch nach wie vor aus den USA. Dort ist seit Jahresbeginn ein ähnliches Gesetz in Kraft getreten. Eine Wirkung war bislang jedoch nicht zu bemerken. Allerdings haben sich in einer mit viel Getöse angekündigten Klagewelle die Onlinedienste Yahoo, AOL, MSN und Earthlink sich den sogenannten Can-Spam Act zunutze gemacht. Ein Großteil der Anzeigen richtete sich jedoch gegen "unbekannt".

Das US-Gesetz war im Vorfeld stark kritisiert worden, weil es Unternehmen erlaubt, beliebige Adressen anzuschreiben, solange den Nutzern die Möglichkeit eingeräumt wird, die Werbung abzubestellen. Spammer bieten vielfach pro forma derartige Ausstiegsklauseln an, da sie darüber die Gültigkeit einer E-Mail-Adresse verifizieren können. In einer Stellungnahme zog daher die englische Anti-Spam-Organisation Spamhaus bereits den Schluss "Europa könne damit rechnen, dass sich das Niveau des aus den USA eingehenden Spams im Jahr 2004 mehr als verdoppeln werde."

Sowohl die allzu unterschiedliche Gesetzeslage als auch viele technische Schlupflöcher, wie der Missbrauch vireninfizierter Computer, lassen erwarten, dass auf absehbare Zeit die Flut an Reklame-Mails nicht abnehmen wird.

Eine technische Maßnahme, wie die Generierung elektronischer Briefmarken, wird dagegen vermehrt diskutiert. Zuletzt wurde der Vorschlag auch von Microsofts Chef-Entwickler Bill Gates aufgegriffen. Der zuerst 1997 veröffentlichte Mechanismus unter dem Namen Hashcash sieht vor, dass jede E-Mail über eine rechenintensive Funktion mit einer "Briefmarke" versehen wird. Theoretisch fiele die Last der Berechnung den normalen Anwendern nicht auf, während Massenversendungen sich spürbar verlangsamten. Fraglich bleibt, wie und wo die elektronische Briefmarke implementiert werden sollte. Fiele die Entscheidung auf die Nutzerprogramme, steigerte sich womöglich das Handicap bislang rechenschwacher Geräte wie Handcomputer.

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