EU-Kommission

Steuervorteile für Apple und Starbucks vermutet

11.06.2014
Internationale Konzerne nutzen gern legale Steuervorteile. In Europa profitieren sie von verschiedenen Steuersätzen der Länder. Doch wird eine Firma bevorzugt, verstößt das gegen EU-Recht. Die EU-Kommission nimmt nun die Steuern von Apple und Starbucks unter die Lupe.

Die EU-Kommission geht dem Verdacht illegaler Steuervorteile für die US-Giganten AppleApple und Starbucks in Europa nach. Es könnte um Milliarden gehen. Der Brüsseler Behörde zufolge könnten die Konzerne in Ländern wie Irland und den Niederlanden beträchtliche Steuervorteile erhalten haben vom Staat begünstigt worden sein. Dies würde gegen europäisches Recht verstoßen, betonte die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel. Apple und Starbucks wiesen die Verdächtigungen zurück. Alles zu Apple auf CIO.de

Die Untersuchung richtet sich gegen mögliche Steuervorteile für den Elektronik-Konzern und iPhone-Hersteller Apple in Irland, die amerikanische Kaffeehaus-Kette Starbucks in den Niederlanden und die Finanzierungstochter des Fiat-Autokonzerns Fiat Finance and Trade Ltd. in Luxemburg. Irland ist wegen seiner vergleichsweise niedrigen Unternehmenssteuern, die ausländische Konzerne anlocken, immer wieder in die Kritik geraten.

EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia sprach von einer "aggressiven Steuerplanung" der drei Konzerne, die offenbar dazu führte, dass die nationalen Finanzämter die Basis für die Steuerberechnung niedriger ansetzten. Die Behörden hätten vermutlich den zu besteuernden Gewinn in den Entscheiden unterschätzt, so dass die Steuerlast für die Firmen sank. "Wir glauben, dass es bei diesen drei Fällen dazu kam, dass Teile der Gewinne nicht besteuert wurden", sagte Almunia. Europas oberste Wettbewerbshüter hätten "ernste Zweifel an dieser Praxis". Nach den EU-Beihilfevorschriften seien gezielte Steuervorteile für einzelne Unternehmen verboten.

Sollte die Kommission zu dem Schluss kommen, dass die Firmen unlautere Beihilfen erhalten haben, müssten sie diese an die betreffenden Staaten zurückzahlen.

Konkret geht es um die gezahlte Körperschaftssteuer. Summen oder Zeiträume nannte die EU-Kommission nicht, dafür sei es noch zu früh.

Apple betonte, es gebe keinen besonderen Steuerdeal mit der irischen Regierung. "Apple unterliegt den gleichen Steuergesetzen wie zahlreiche andere internationale Unternehmen, die geschäftlich in Irland tätig sind." Apple bezahle jeden Euro an Steuern, der fällig werde. Ein Starbucks-Sprecher erklärte der Finanznachrichtenagentur Bloomberg, das Unternehmen befolge alle Steuerregeln und Gesetze.

Auch die irische Regierung wies die Vorwürfe zurück. "Irland ist zuversichtlich, dass es keinen Verstoß gegen die staatlichen Beihilferegeln in diesem Fall gibt", schrieb das irische Finanzministerium auf seiner Webseite. Das betreffende Unternehmen - also Apple - "hat keine besondere Behandlung bekommen und es gab keine Absprache über einen besonderen Steuersatz."

Almunia betonte: "Angesichts der angespannten Lage der öffentlichen Kassen ist es derzeit besonders wichtig, dass die großen internnationalen Konzerne ihren Steuerbeitrag leisten." Es gehe aber nur um die genannten Einzelfälle, nicht aber generell um den Satz für die Körperschaftssteuer in Irland, Luxemburg oder den Niederlanden. Almunia verwies darauf, dass auch die großen Industrie- und Schwellenländer (G20) verstärkt gegen Steuerschlupflöcher vorgehen, weil ihnen dadurch Milliardensummen verloren gehen.

Da die Luxemburger Behörden der EU-Kommission auf Anfrage einige Informationen vorenthielten, geht die EU-Behörde juristisch dagegen vor und hat eine Klage wegen Verletzung der EU-Verträge erhoben. Almunia kündigte weitere Verfahren an, etwa gegen Steuererleichterungen für Einnahmen aus Patenten. (dpa/rs)

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