Bundesgericht

Umsetzung von Arbeitszeit-Urteil unproblematisch

05.02.2020
Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, sieht keine Schwierigkeiten bei der Umsetzung des europäischen Urteils zur Arbeitszeiterfassung.
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
Foto: Timo Nausch - shutterstock.com

Ingrid Schmidt sehe den Folgen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) mit einer gewissen Gelassenheit entgegen, sagte sie am Dienstag bei der Bilanzvorstellung des obersten deutschen Arbeitsgerichts in Erfurt.

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Nach dem Urteil des EuGH vom vergangenen Mai sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Die Gewerkschaften begrüßten dies als Schutz vor unbezahlten Überstunden. Arbeitgeber warnten vor Bürokratie.

Die Dokumentation der Arbeitszeit sei im Interesse von Arbeitnehmern wie Arbeitgebern, erklärte die Arbeitsgerichtspräsidentin. In Unternehmen mit Betriebsräten sei das Arbeitszeitregime bereits jetzt klar und transparent geregelt. "Dienstplangestaltung geht nicht ohne Arbeitszeiterfassungssysteme." Das Urteil über Bürokratie zu diskreditieren, sei der falsche Weg. Die Umsetzung des Urteils durch den Gesetzgeber sei nicht ein so großes Feld, meinte Schmidt.

Beim Bundesarbeitsgericht gingen 2019 den Angaben zufolge 2.472 Streitfälle ein und damit 620 mehr als im Jahr zuvor. Die Zunahme resultiere aus der Aufarbeitung der Folgen der Insolvenz der Fluggesellschaft Air Berlin. Im Jahr 2019 erledigten die Bundesrichter 405 Fälle mehr als 2018. Die Dauer der in Erfurt erledigten Verfahren beträgt nach Schmidts Angaben nun knapp sieben Monate. (dpa/rs)

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