Enge Parkhäuser, schmale Straßen

Unsere Lieblingsautos sind zu dick fürs Parkhaus

18.03.2014
Von Meike Lorenzen

Abzocke an Autobahnbaustellen

Insgesamt sind derzeit etwa 120 Fahrzeuge auf dem Markt, die breiter sind als 2,20 Meter. Der ADAC hat sie in einer Liste zusammengestellt. Darunter befinden sich auch vermeintlich schmale Wagen wie der Audi A3, der Ford Focus, der Honda Civic oder der Peugeot 308. "Wir fordern daher die Grenze für die Fahrzeugbreite auf 2,20 Meter zu erweitern", sagt ein ADAC-Sprecher. Damit würden 80 Prozent der Pkw auch die linke Spur nutzen können.

Aktuell wird an einer Erneuerung der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen (RSA) gearbeitet, die die Baustellensituation auf Autobahnen regelt. Wann diese erscheinen wird, ist derzeit jedoch unklar.

"Die Konsequenzen der neuen Fahrzeugbreiten hat derzeit noch niemand zu Ende gedacht", sagt Stephan Hoffmann, Oberingenieur am Institut für Verkehr und Stadtbauwesen an der TU Braunschweig. Auf ausgewählten Straßen könne es durch den Trend durchaus schneller zu Unfällen kommen. Und dabei sind nicht nur die Autobahnen, sondern auch der Stadtverkehr betroffen.

"Vor allem die Längsparkstreifen sind mit zwei Metern zu schmal", sagt Hoffmann. Schnell wird bei diesen Parkbedingungen der Spiegel abgefahren. Auch das Aussteigen kann ab einer stark befahrenen Straße gefährlich werden.

Um die Situation zu ändern, müssten die Kommunen reagieren. Dabei ist wenig wahrscheinlich, dass die Straßen verbreitert werden. Am ehesten würde wohl auf der Fußgängerseite Platz weggenommen, mutmaßt Hoffmann. Was mögliche Umbaumaßnahmen kosten würden, weiß derzeit noch niemand. "Aktuell lassen wir in einer Masterarbeit erstmals berechnen, welche Anpassungen erforderlich werden könnten. Konkrete Aussagen oder auch Zahlen gibt es bisher noch nicht", so der Oberingenieur.

Der Kampf um 20 Zentimeter

Auch etliche Parkplätze in Parkhäusern sind noch nicht an die heutigen Riesenschlitten angepasst. Wer sich schon einmal in einer engen Parklücke stehend aus seinem SUV gezwängt hat, wünscht sich beim Ein- und Aussteigen mehr Platz. "Das größte Problem sind Parkplätze oder auch Parkbauten, die nur nach den Park- und Garagenverordnungen der Länder geplant werden."

Die Länderverordnung der Bauministerkonferenz (Argebau) erlaubt Stellplätze ab 2,30 Meter Breite. Parkt ein Durchschnittsfahrzeug (siehe Tabelle auf Seite 1) genau mittig, bleiben also knapp 60 Zentimeter zum Aussteigen - sofern der Spiegel eingeklappt ist. Daher fordern der ADAC, etliche Forschungseinrichtungen und auch der Bundesverband Parken e.V. seit Jahren eine Anhebung auf 2,50 Meter.

"Wir haben von Verbandsseite die Argebau mehrfach aufgefordert, die aktuell geltende Garagenverordnung anzupassen", sagt Verbandsgeschäftsführer Gerhard Trost-Hetmekers. Bisher sei der Vorschlag jedoch abgelehnt worden. In einem Anschreiben begründete die Behörde das Vorgehen wie folgt: "Die Vorgaben stellen lediglich Mindestmaße dar und greifen dort, wo örtliche Bauvorschriften Stellplätze fordern, ohne jedoch die Abmessungen zu regeln." Konkret bedeutet das, die Gemeinden haben freie Hand. Sie können eigen Vorschriften geltend zu machen. Noch konkreter: Sie dürfen, aber sie müssen nicht. Gerade wenn Privatpersonen einen Bauantrag stellen, winken die Ländern den Antrag auf eine Baugenehmigung in der Regel durch, sofern die vorgeschriebenen Parkplätze 2,30 Meter breit sind.

Parkhausvermieter sind stärker auf die Kundenzufriedenheit angewiesen. Also nehmen etliche sie das Zepter selbst in die Hand. Der bundesweit größte Vermieter Apcoa zum Beispiel hat bereits 2007 ein Handbuch für Garagen-Design entworfen und darin die Standard-Breite 2,50 sowie für Familienstellplätze die Breite 3,50 Meter vorgeschlagen. "Aus unseren Erfahrungen können wir sagen, dass unser Handbuch bei Neubauten von unseren Verpächtern gerne umgesetzt wird", sagt Tilman Kube, Sprecher der Apcoa Parking Holding.

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