Patentstreit

US-Importverbot für ältere Samsung-Geräte

09.10.2013
Im Dauer-Patentstreit von Apple und Samsung hat der südkoreanische Smartphone-Marktführer einen symbolischen Rückschlag erlitten. Samsung darf mehrere ältere mobile Geräte nicht mehr in die USA einführen.

Samsung darf seit Dienstag mehrere ältere Smartphone-Modelle nicht mehr in den USA verkaufen. Ein Importverbot der amerikanischen Handelskommission ITC trat in Kraft, nachdem das Weiße Haus ein Veto dagegen ablehnte. Für den weltgrößten Smartphone-Anbieter Samsung ist es ein eher symbolischer Rückschlag, denn die betroffenen Geräte wie das Continuum SCH-1400 spielen auf dem Markt praktisch keine Rolle mehr.

Die ITC hatte Anfang August nach monatelangen Untersuchungen festgestellt, dass Samsung mit den mehrere Jahre alten Modellen zwei Apple-Patente verletzt habe. Bei dem einen geht es um Touchscreen-Technologie und bei dem anderen um den Anschluss von Ohrhörern. Samsung betont, bei späteren Geräten die von AppleApple patentierten Techniken umgangen zu haben. Alles zu Apple auf CIO.de

Samsung hatte auf ein Veto aus dem Weißen Haus gehofft, nachdem der Handelsbeauftragte von US-Präsident Barack Obama im Sommer ein von den Südkoreanern erwirktes ITC-Einfuhrverbot für einige ältere Modelle von Apples iPhoneiPhone und iPadiPad blockiert hatte. Allerdings hatte Samsung bei der ITC im Gegensatz zu Apple auf Patente gesetzt, die zum Grundstock technischer Standards gehören. Und die US-Regierung ist strikt gegen Verkaufsverbote auf Basis solcher Standard-Patente. Alles zu iPad auf CIO.de Alles zu iPhone auf CIO.de

Jetzt erklärte der Handelsbeauftragte Michael Froman, er habe sich nach sorgfältiger Abwägung aller Faktoren entschieden, das Einfuhrverbot gegen die Samsung-Geräte in Kraft gehen zu lassen.

Apple hatte den Patentkonflikt mit Samsung im Frühjahr 2011 losgetreten, weil Gründer Steve Jobs das iPhone von den Südkoreanern kopiert sah. Der Streit der beiden führenden Smartphone-Hersteller wird in rund 50 Verfahren in etwa einem Dutzend Länder ausgetragen. (dpa/rs)

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