Umfrage

Verbraucher erwarten Entschädigung bei Flugausfällen

27.12.2021
Beim Fliegen kann es vielfältigen Ärger geben. Bei groben Verspätungen oder Flugausfällen erwarten die meisten Kunden finanzielle Entschädigungen.
Verbraucher erwarten weiterhin Entschädigungen bei ausgefallenen Flügen. Ein Vorschlag der EU-Kommission sieht deutlich geringere Entschädigungen vor.
Verbraucher erwarten weiterhin Entschädigungen bei ausgefallenen Flügen. Ein Vorschlag der EU-Kommission sieht deutlich geringere Entschädigungen vor.
Foto: Eduard Goricev - shutterstock.com

Eine übergroße Mehrheit der Verbraucher erwartet einer Umfrage zufolge angemessene Entschädigungen bei stark verspäteten oder gar ausgefallenen Flügen. Dem hätten 87 Prozent der Teilnehmer einer repräsentativen Forsa-Umfrage zugestimmt, berichtete die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin. Insgesamt 77 Prozent waren demnach der Meinung, dass die Fluggastrechte ein wichtiger Erfolg der Europäischen Union seien, und 70 Prozent glaubten, dass damit die FluggesellschaftenFluggesellschaften motiviert würden, pünktlicher und verbraucherfreundlicher zu werden. Top-Firmen der Branche Transport

Jeder zehnte Teilnehmer gab an, selbst schon mindestens einmal einen derartigen Entschädigungsanspruch erhoben zu haben. Von 99 Betroffenen berichteten bei möglichen Mehrfachnennungen 80 Personen, sich direkt an die Airline gewandt zu haben. Und 15 Menschen nutzten die Schlichtungsstelle des öffentlichen Personenverkehrs, und 24 gingen über einen Anwalt oder eine der zahlreichen Legal-Tech-Plattformen im Internet. Diese kaufen den Kunden ihre Forderungen entweder ab (Sofort-Entschädiger) oder setzen sie gegen Entgelt bei den Gesellschaften durch (Inkasso-Portale).

Die EU-Fluggastrechteverordnung 261 von 2004 sieht pauschale Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro bei starken Verspätungen oder Flugausfällen vor. Nach dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs löst auch eine kurzfristige Vorverlegung des Abflugs um mehr als eine Stunde solche Zahlungen aus, wenn die Airline nicht rechtzeitig vorher informiert hat. Das Landgericht Frankfurt hat zudem Klauseln des Billigfliegers Ryanair gekippt, der seinen Passagieren den Weg zu den Internet-Plattformen erschweren wollte.

Verbandsvorstand Klaus Müller forderte die neue Bundesregierung auf, den Worten im Koalitionsvertrag auf der EU-Ebene Taten folgen zu lassen. Die Ampel-Koalitionäre haben sich festgelegt, die Fluggastrechte auf dem bisherigen Schutzniveau erhalten zu wollen. Demgegenüber gibt es einen Vorschlag der EU-Kommission zur Neufassung, mit der deutlich geringere Entschädigungen fällig würden. (dpa/rs)

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