Data Mining als Detektiv

Videoanalyse spürt Ladendiebe auf

03.08.2009
Von Christa Manta

Heißes Diebesgut: Dessous und Kondome

Im deutschen Einzelhandel sind vergangenes Jahr Waren im Wert von fast vier Millionen Euro entwendet worden. Neben Kondomen gehören in Kaufhäuser auch Dessous zum heißen Diebesgut. (Bild: Paul Georg Meister, pixelio.de)
Im deutschen Einzelhandel sind vergangenes Jahr Waren im Wert von fast vier Millionen Euro entwendet worden. Neben Kondomen gehören in Kaufhäuser auch Dessous zum heißen Diebesgut. (Bild: Paul Georg Meister, pixelio.de)
Foto: Paul Georg Meister - pixelo.de

Ein Aufwand, der sich lohnt und Händler vor großen finanziellen Verlusten schützen kann. Denn allein im vergangenen Jahr sind im deutschen Einzelhandel Waren im Wert von 3,9 Milliarden Euro verschwunden. Das besagt eine Studie des Europäischen Handelsinstituts (EHI). Der Großteil der vermissten Ware wurde gestohlen, nämlich 53 Prozent oder Produkte im Wert von zwei Milliarden Euro. 23 Prozent des Schadens oder 0,9 Milliarden Euro Verlust haben kriminelle Mitarbeiter verursacht. Der Rest geht auf Lieferanten oder organisatorische Fehler zurück. Geklaut wird am liebsten, was klein und teuer ist und sich gut verstecken lässt: Zigaretten, Spirituosen, Rasierklingen, Batterien, CDs, DVDs, Kondome oder Schreibwaren. Und zu den Langfingern gehören keinesfalls nur Männer. In Kaufhäusern werden gerne teure Dessous entwendet, in Drogeriemärkten verschwinden bevorzugt Artikel wie Lippenstift oder Wimperntusche.

Stehlende Mitarbeiter verursachen großen Schaden

"In unseren Filialen hatten wir Verluste von mehr als einer halben Million Euro", klagt Dirk Roßmann, Chef der Drogeriekette Rossmann in einem Interview mit der WirtschaftsWoche. Viele der Diebstähle ließen sich jedoch auch auf hauseigene Mitarbeiter zurückführen. So habe eine verdeckte Videoüberwachung ergeben, "dass sich 21 Mitarbeiter von der Putzfrau bis zur Filialleitung jeden Abend die Taschen vollgestopft haben", fügt er hinzu. Überwacht habe man nur in Einzelfällen und mit Abstimmung durch den Betriebsrat, betont Roßmann in einer Pressemitteilung. Man habe nach stichhaltigen Beweisen gesucht, um gegen unehrliche Mitarbeiter arbeitsrechtlich vorzugehen.

Video-Analyse verstößt gegen Persönlichkeitsrechte und Datenschutz

Auch wenn fast ein Viertel der Diebstähle im Einzelhandel auf die eigenen Mitarbeiter zurückzuführen sind, ist in Deutschland die systematische Überwachung von Arbeitsplätzen verboten. Sie verstößt gegen die Persönlichkeits- und Datenschutzrechte der Angestellten. Erst im vergangen Jahr war der Discounter Lidl wegen illegaler Bespitzelung seiner Mitarbeiter in die Schlagzeilen geraten und musste insgesamt Bußgelder in Höhe von mehr als einer Million Euro bezahlen. In den USA sieht die Sache etwas anders aus. So überwachen etwa bei der Lebensmittelkette Big Y in Massachusetts Kameras die Kassierer beim Scannen der Waren. Mithilfe von Data Mining Software wird nach Auffälligkeiten gesucht, etwa wenn Mitarbeiter ein Produkt am Scanner vorbeiführen. Die Software alarmiert dann automatisch das Management.

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