Finanzministerium

Weg frei für vereinfachte elektronische Rechnung

Johannes Klostermeier ist freier Journalist aus Berlin. Zu seinen Spezialgebieten zählen unter anderem die Bereiche Public IT, Telekommunikation und Social Media.
Kurt Kammerer von Regify: "Schon 2015 werden EU-weit mehr als 40 Prozent der Rechnungen, also gut zehn Milliarden Stück, digital sein."
Kurt Kammerer von Regify: "Schon 2015 werden EU-weit mehr als 40 Prozent der Rechnungen, also gut zehn Milliarden Stück, digital sein."

Ein innerbetriebliches Kontrollverfahren erfüllt die Anforderungen des § 14 Absatz 1 UStG n. F., wenn es einen verlässlichen Prüfpfad gibt, durch den ein Zusammenhang zwischen der Rechnung und der zugrunde liegenden Leistung hergestellt werden kann. Dies kann im Rahmen eines entsprechend eingerichteten Rechnungswesens erfolgen, aber z. B. auch durch einen manuellen Abgleich der Rechnung mit vorhandenen geschäftlichen Unterlagen (z. B. Kopie der Bestellung, Auftrag, Kaufvertrag, Lieferschein, Überweisungs- oder Zahlungsbeleg).

Es werden keine technischen Verfahren vorgegeben, die die Unternehmen verwenden müssen. Das innerbetriebliche Kontrollverfahren unterliegt keiner gesonderten Dokumentationspflicht. Allerdings ist der Steuerpflichtige nach wie vor verpflichtet, die Voraussetzungen des geltend gemachten Vorsteuerabzugs nachzuweisen." Soweit das Bundesfinanzministerium in seiner Klarstellung.

Auch wichtig in diesem Zusammenhang: Dass der Unternehmer hinsichtlich der Rechnung auch die Anforderungen an die Aufbewahrung nach § 14b UStG, §147 AO einschließlich GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) und GoBS (Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme) erfüllt, ist danach nicht Voraussetzung für den Vorsteuerabzug.

"Weg ist nun endgültig frei für die vereinfachte elektronische Rechnung"

Unternehmen, die Dienste für elektronische Rechnungen bereitstellen, begrüßten die Entscheidung. „Zwölf Monate nach Gesetzesverabschiedung hat das Ministerium wichtige verbindliche Verwaltungsregelungen getroffen", sagt Kurt Kammerer, Geschäftsführer der Firma Regify.

Und weiter sagte er: „Der Weg ist nun endgültig frei für die vereinfachte elektronische Rechnung, die Firmen großes Einsparpotenzial bringt. Wir gehen davon aus, dass schon 2015 EU-weit mehr als 40 Prozent der Rechnungen, also gut zehn Milliarden Stück, digital sein werden."

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