PRISM gegen Unternehmen

Widerstand zwecklos - Selbstschutz nicht



Christoph Lixenfeld, seit 25 Jahren Journalist und Autor, vorher hat er Publizistik, Romanistik, Politikwissenschaft und Geschichte studiert.

1994 gründete er mit drei Kollegen das Journalistenbüro druckreif in Hamburg, schrieb seitdem für die Süddeutsche Zeitung, den Spiegel, Focus, den Tagesspiegel, das Handelsblatt, die Wirtschaftswoche und viele andere.

Außerdem macht er Hörfunk, vor allem für DeutschlandRadio, und produziert TV-Beiträge, zum Beispiel für die ARD-Magazine Panorama und PlusMinus.

Inhaltlich geht es in seiner Arbeit häufig um die Themen Wirtschaft und IT, aber nicht nur. So beschäftigt er sich seit mehr als 15 Jahren auch mit unseren Sozialsystemen. 2008 erschien im Econ-Verlag sein Buch "Niemand muss ins Heim".

Christoph Lixenfeld schreibt aber nicht nur, sondern er setzt auch journalistische Produkte ganzheitlich um. Im Rahmen einer Kooperation zwischen Süddeutscher Zeitung und Computerwoche produzierte er so komplette Zeitungsbeilagen zu den Themen Internet und Web Economy inklusive Konzept, Themenplan, Autorenbriefing und Redaktion.

Rasterfahndung für Jedermann

Bei Facebook ist man stolz auf die eigenen Schnüffeltools.
Bei Facebook ist man stolz auf die eigenen Schnüffeltools.
Foto: Facebook

Die Überwacher vom NSA wird’s freuen, wenn auch der Chef mitmacht und von Zeit zu Zeit mal was Spannendes über die Unternehmensstrategie oder aktuelle Entwicklungen postet ...

Eine vergleichbare Studie bezüglich der Nutzung Sozialer MedienMedien im Kontakt nach außen ergab schon im vergangenen Jahr, dass sieben Prozent der Befragten Social-Media-Plattformen zur kollaborativen Produktentwicklung nutzen. Gerade Facebook und die darin gespeicherten Profile sind aber für die US-Spionagebehörde NSA eine wichtige Quelle, so der PRISM-Whistleblower Edward Snowdon in einem aktuellen Interview. Und Industriespionage ist für amerikanische Geheimdienste "ein normaler Teil ihrer Tätigkeit." Das sagte von einigen Wochen der CIO eines auch in den USA engagierten deutschen Unternehmens zu CIO.de. Und Facebook ist ja überaus stolz auf die Fahndungsmöglichkeiten in seinem Daten-Ozean, stellte am 8. Juli mit der Social-Graph-Suche für die US-Version des Sozialen Netzwerks selbst ein mächtiges Schnüffel-Tool vor, Medien bezeichneten das Ganze als "Rasterfahndung für Jedermann." Top-Firmen der Branche Medien

Juristische Gegenwehr ist schwierig

Auch einer weiteren besorgniserrengenden NSA-Leckage begegnen viele Unternehmen nicht mit der gebotenen Vorsicht: Dem Mailverkehr, insbesondere Google Mail. Natürlich betrifft die Überwachung von Mails nicht nur Google, aber mit einem großen Provider zu kooperieren ist für die Spione natürlich weit weniger aufwändig und damit effizienter als mit vielen kleinen.

Wirklich erschreckend ist dabei, wie viel sich aus der Überwachung des elektronischen Postverkehrs auch dann herauslesen lässt, wenn man den Inhalt des Mailverkehrs ignoriert. Das hat jetzt keine geringere Institution als das MIT Media Lab des renommierten Massachussetts Institute of Technology deutlich gemacht. Das Institut hat ein Tool online gestellt, mit dem G-Mail-Nutzer in ca. 30 Sekunden testen können, was sie potentiellen Spähern mit ihrem Schriftverkehr alles verraten...(siehe Textkasten). Google MailMail und Facebook konsequent aus dem Unternehmenseinsatz zu verbannen, schützt natürlich nicht vollständig vor dem Überwachtwerden, wäre aber ein erster wichtiger Schritt. Alles zu Mail auf CIO.de

Nicht wenige Verantwortliche in Unternehmen fragen sich natürlich ebenso wie Privatpersonen, ob und wie sie sich juristisch gegen Attacken von Big Brother wehren können, anstatt nur hilflos die Situation zu beklagen. Michael Kamps, Anwalt für Informationsrecht bei der Großkanzlei CMS Hasche Sigle, sieht hier allerdings nur geringe Erfolgsaussichten. "Das erste Problem liegt darin, dass die Tätigkeit von Geheimdiensten tatsächlich geheim ist. Das gilt auch für Deutschland, wo zwar eine "Mitteilung an den Betroffenen" im Gesetz vorgesehen ist, aber durch vielfältige Ausnahmen im Einzelfall auch unterbleiben kann. Auch durch die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste ist keineswegs sichergestellt, dass ein von geheimdienstlicher Überwachung Betroffener - egal ob Privatperson oder Unternehmen - hiervon auch erfährt."

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